Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine nach außen klar erkennbare kommunale Mieterrechte-Anlaufstelle („Mira“) zur Anwendung des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes (NWoSchG) bis zum 01.01.2027 einzurichten und für betroffene Mieterinnen und Mieter niedrigschwellig zugänglich zu machen. Weiter wird die Verwaltung gebeten, sich mit dem Mieterverein Braunschweig e.V. in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und wie die Mira den Mieterverein bei der Durchsetzung des Mietspiegels unterstützen kann.
Unser Statement:
Mieterrechte stärken – klare Perspektiven für „Mira“
Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit haben wir einen Änderungsantrag zur geplanten Mieterrechte-Anlaufstelle „Mira“ eingebracht. Wir wollten erreichen, dass die Einrichtung der Anlaufstelle nicht nur geprüft, sondern verbindlich vorbereitet und bis zum 01.01.2027 umgesetzt wird.
Außerdem haben wir vorgeschlagen, den Mieterverein Braunschweig einzubeziehen, um zu prüfen, wie die neue Anlaufstelle die Durchsetzung des geltenden Mietspiegels unterstützen kann.
Die grundsätzliche Idee einer kommunalen Mieterrechte-Anlaufstelle fand im Ausschuss eine Mehrheit. Der Ursprungsantrag wurde angenommen. Schade ist jedoch, dass sich die Mehrheit nicht dazu durchringen konnte, bereits jetzt einen verbindlichen Weg zur tatsächlichen Einrichtung der Anlaufstelle zu beschließen.
Wir sind der Auffassung, dass Menschen mit Wohnraummängeln, Überbelegung oder anderen Missständen eine klar erkennbare und niedrigschwellige Anlaufstelle benötigen.
Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz bietet dafür bereits heute wichtige Grundlagen. Unterstützung wird jetzt gebraucht, nicht erst nach weiteren Prüfungen.
Mit einem klaren Zieltermin hätte die Verwaltung einen verbindlichen Auftrag zur Umsetzung erhalten, statt das Thema erneut auf die Konzeptphase zu beschränken.
Ergebnis: Abgelehnt
Unser Änderungsantrag bezog sich auf folgende Vorlage
26-28873 Einrichtung einer Mieterrechte-Anlaufstelle „Mira“ nach dem Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz
Antragsteller/-SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Konzept vorzulegen, wie die bestehenden Zuständigkeiten zur Anwendung des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes (NWoSchG) durch eine nach außen klar erkennbare kommunale Mieterrechte-Anlaufstelle („Mira“) gebündelt, koordiniert und für betroffene Mieterinnen und Mieter niedrigschwellig zugänglich gemacht werden können.
Das Konzept soll insbesondere enthalten:
- die organisatorische Anbindung an die bereits bestehende Zuständigkeit im Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit,
- ein verbindliches Verfahren zur fallbezogenen Abstimmung mit weiteren betroffenen Organisationseinheiten, insbesondere Bauordnung, Zentraler Ordnungsdienst (ZOD), Gesundheitsamt und weiteren fachlich zuständigen Stellen,
- Vorschläge für einen regelmäßigen, anlassbezogenen Austausch mit externen Akteuren („Runder Tisch“), insbesondere mit Beratungsstellen, freien Trägern, Quartiersakteuren sowie weiteren betroffenen Institutionen, um Hinweise auf Missstände frühzeitig aufzunehmen, Informationen zu bündeln und eine abgestimmte Zusammenarbeit ohne Doppelstrukturen zu gewährleisten,
- eine klare Abgrenzung zwischen zivilrechtlicher Mietberatung und öffentlich-rechtlichem Tätigwerden nach dem NWoSchG,
- eine Abschätzung des notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfs,
- Vorschläge zur niedrigschwelligen Erreichbarkeit der Anlaufstelle sowie zur zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Wohnanlagen und Sozialräumen, in denen wiederholt Hinweise auf erhebliche Wohnmängel, Verwahrlosung oder Überbelegung auftreten.
Erfahrungen anderer Kommunen, insbesondere aus Delmenhorst, sind daraufhin auszuwerten, welche Elemente unter den Braunschweiger Rahmenbedingungen sinnvoll und verhältnismäßig übernommen werden können.
