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Ersatzfreiheitsstrafe bei Schwarzfahren

Ersatzfreiheitsstrafe bei Schwarzfahren

Sachverhalt: Wer ohne Fahrschein erwischt wird, kann wegen „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet werden. Wer dies nicht zahlt, nicht zahlen kann

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