Sachverhalt:
Da die Salzdahlumer Straße im Bereich der Einmündung Schefflerstraße als Unfallhäufungsstelle identifiziert worden war, wurde vor etwa 1 1/2 Jahren zwischen der A 39 und der Holzmindener Straße stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
Anwohner:innen berichten, dass sich bei weitem nicht alle Fahrzeugführenden an diese Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Zudem herrscht Unverständnis darüber, dass die Beschränkung noch vor der dichten Wohnbebauung im Osten der Straße wieder aufgehoben wird. Hinzu kommt, dass insbesondere in den Abendstunden der Sommermonate eine starke Lärmbelastung durch so genannte Poser wahrgenommen wird.
Deshalb stellen wir folgende Fragen:
- Wurde die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch Messungen kontrolliert und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
- Wurden seit der Installation der Tempo-30-Beschilderung in diesem Bereich weitere Unfälle registriert?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Tempo-30-Zone bis zur Einmündung Borsigstraße zu verlängern und so die Lärmbelastung für die direkten Anwohner:innen zu verringern?
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Drucksache 21-15395 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Salzdahlumer Straße in Höhe der Einmündung Schefflerstraße als Unfallhäufungsstelle identifiziert wurde. Das Hauptproblem stellt an dieser Einmündung das Linksabbiegen von der Schefflerstraße in die Salzdahlumer Straße dar.
Zudem bestand im Jahr 2019 in unmittelbarer Nähe eine weitere Unfallhäufungsstelle und zwar in Höhe des Grundstücks Salzdahlumer Straße 190, auf dem sich eine Tankstelle befindet. 2020 ging hier die Zahl der Unfälle zurück, so dass dieser Bereich aktuell nicht mehr als Unfallhäufungsstelle zu qualifizieren ist.
Die Unfallkommission hatte als Maßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für beide Fahrtrichtungen der Salzdahlumer Straße im Abschnitt zwischen der BAB A 39 und der Holzmindener Straße empfohlen. Die Verwaltung ist dieser Empfehlung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gefolgt. Die genannte räumliche Ausdehnung hat den Vorteil, dass auch die Verkehrssituation auf der Salzdahlumer Straße in Höhe des Tankstellengrundstücks entschärft wurde.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Ja; die Verwaltung hat dort bisher sieben Geschwindigkeitskontrollen mit dem Mess-Kfz in Fahrtrichtung stadtauswärts durchgeführt. Bei insgesamt 5.825 gemessenen Kfz wurden 1.067 Verstöße zur Ahndung angezeigt (18,31 %). Die Kontrollen wird die Verwaltung auch künftig in dem Bereich fortsetzen.
Für Geschwindigkeitskontrollen in Fahrtrichtung stadteinwärts hat die Verwaltung die Polizei um Unterstützung gebeten, da die messtechnischen Voraussetzungen der stadtweit eingesetzten Messtechnik dort nicht erfüllt sind.
Zu 2:
Ja; in 2022 haben sich nach Mitteilung der Polizeiinspektion Braunschweig (PI) drei Verkehrsunfälle ereignet, für die allerdings ein Linksabbiegen aus der Schefflerstraße nicht ursächlich gewesen ist. Die Maßnahme, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle zu begrenzen, erscheint aus Sicht der PI erfolgreich.
Zu 3:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom Verordnungsgeber der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt worden. Auf dem Abschnitt der Salzdahlumer Straße zwischen Holzmindener Straße und Borsigstraße besteht nach Kenntnis von Polizei und Verwaltung weder eine Gefahrenlage noch eine Unfalllage, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach der StVO rechtfertigt.
Ein Tempolimit aus Gründen des Lärmschutzes käme in diesem Abschnitt dann in Frage, wenn es sich dort um einen Lärmschwerpunkt handelt.
Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 das Ergebnis der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.
Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:
1. Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung (LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))
2. Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m.)
Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Der in Rede stehende Abschnitt der Salzdahlumer Straße gehört nicht dazu. Folglich kommt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nicht in Betracht.
Auch der PI sind zu der Thematik „Lärmbelästigung“ und „Posing“ keine Beschwerden in dem Bereich bekannt.