Sachverhalt:
Mit den Vorlagen 19-11425 und 19-11425-01 wurde 2019 vom Rat der Stadt Braunschweig ein Elektromobilitätskonzept für den sogenannten Konzern Stadt Braunschweig beschlossen. Zum zukünftigen Vorgehen wird im Beschlusstext unter dem Beschlusspunkt “2.” folgendes ausgeführt:
Regelmäßige Berichterstattung über das Elektromobilität-Konzept
“A. Die Verwaltung berichtet ab Beschlussfassung über das E-Mobilitätskonzept den zuständigen politischen Gremien kontinuierlich über den Stand der Umsetzung der 24 Maßnahmen und schlägt erforderlichenfalls Änderungen und Ergänzungen vor.
Die Verwaltung legt den zuständigen Ratsgremien vor der Umsetzung der im Arbeitsprogramm 2020 – 2022 genannten Maßnahmen diese zur Entscheidung vor.
B. Zur weiteren Umsetzung des Ratsauftrags legt die Verwaltung vor Ablauf des Jahres 2022 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen ab dem Jahr 2023 vor.”
Aufgrund der bundesweit festgelegten Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ist es privaten wie öffentlichen Besitzer*innen vollelektrischer E-Autos möglich Emissionszertifikate zu verkaufen. Pro E-Auto können somit Einnahmen von jährlich ca. €300 erzielt werden. Mit Pressemitteilung vom 31. Januar 2023 teilte die Stadt Braunschweig mit, dass im Rahmen des Fördermittelprogramms „Klima- und Transformationsfonds“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Fördermittel in Höhe von gut 440.000 Euro für die Beschaffung von 26 elektrisch angetriebenen Pkw eingeworben wurden. Der Pressemitteilung war auch zu
entnehmen, dass bis dato 12 der insgesamt 141 Dienst-Pkw der Stadt E-Autos seien. Die elektrisch betriebene Fahrzeugflotte der Stadt Braunschweig dürfte damit sehr bald auf mindestens 38 E-Autos angewachsen sein und der Verkauf der Emissionszertifikate könnte somit zunehmend lukrativer werden. Auch andere Städte in Niedersachsen verfolgen diesen Weg inzwischen. So hat die Stadt Osnabrück 2022 erstmals die THG-Quote in Anspruch genommen, wodurch für insgesamt 47 Fahrzeuge Einnahmen von €22.000 prognostiziert
wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist mit einem umfassenden Bericht zur Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts gemäß Beschlusspunkt „2.A.“ zu rechnen?
2. Wann wird der Vorschlag zur weiteren Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts gemäß Beschlusspunkt „2.B.“ vorgelegt werden?
3. Für wann plant die Stadtverwaltung Braunschweig die Inanspruchnahme der THG-Quote für die städtische E-Auto-Flotte?
Zur Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Ein umfassender Bericht zum Stand der Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts wird aktuell für die Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses am 01.12.2023 und den nachfolgenden Rat erarbeitet.
Zu 2:
Im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses am 01.12.2023 und zur nachfolgenden Ratssitzung wird die Verwaltung neben dem Bericht auch Vorschläge zur weiteren Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts vorlegen.
Zu 3:
Die THG-Quote ist ein Instrument des Emissionshandels. Unternehmen, die durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen Emissionen sparen, verkaufen die „eingesparten
Emissionen“ an Unternehmen, die viele Emissionen ausstoßen und über der zugelassenen Höchstgrenze liegen. Diese Unternehmen kaufen die THG-Quoten dann, wenn diese günstiger sind als die Strafzahlungen durch Überschreiten der Höchstgrenzen.
Durch den Verkauf von THG-Quoten kann dabei pro Fahrzeug ein Preis von ca. 100 € – 300 € erzielt werden.
Bevor mit dem Verkauf von THG-Quoten durch die Verwaltung begonnen werden kann, müssen zunächst vergaberechtliche und kommunalverfassungsrechtliche Fragen geklärt werden.
Die erzielbaren Erträge im Emissionshandel sinken zum Ende eines Kalenderjahres. Damit wäre der zu erwartende Gesamtertrag für die bis zum 30.10.2023 (Stichtag) vorhandenen 12 Elektrofahrzeuge so gering ausgefallen, dass der personelle Aufwand diesen Ertrag überschritten hätte.
Mit der Lieferung von weiteren 26 Elektrofahrzeugen ist Mitte bis Ende 2024 zu rechnen, sodass ein Verkauf der THG-Quoten frühestens Ende 2024 sinnvoll erscheint, aber auch dann dürfte der Ertrag eher bescheiden ausfallen und bei ca. 4.000 € liegen. Voraussetzung für einen Verkauf ist darüber hinaus das Ergebnis der o.a. vorausgehenden Prüfungen.
Lesen Sie dazu auch:
https://fraktion-braunschweig.de/konzept-fuer-staedtisches-divestment