Übersicht
- Atelierförderprogramm
- Realistische Planung von Bedarfsgemeinschaften
- Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e. V.
- Braunschweiger Tanzszene
- Bund Bildender Künste
- DLRG
- Frauenberatungsstelle
- Frauen BUNT e. V.
- Haus der Kulturen Braunschweig e. V.
- Globale Minderausgaben
- Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
- Grund- und Gewerbesteuer
- Kunstverein bskunst.de
- Kinder- und Jugendzentrum in Watenbüttel
- Interrailtickets
- Jugendkunstschule buntich Braunschweig e. V.
- Jugendzentrum B 58
- Maßnahmen Radverkehr
- Menstruationsprodukte kostenlos
- Museen – freier Eintritt
- Planung Geflüchtete
- „private Denkmäler“
- REFUGIUM Flüchtlingshilfe e. V.
- reka e. V.
- Schulneubau und -sanierung
- Sicherheit als kommunale Pflichtaufgabe
- Sozialreferat
- Spielraum TPZ – Theaterpädagogisches Zentrum e. V.
- Stadtgrün und Sport
- Stadtteilkulturarbeit
- Stationäre Pflege
- Täterberatungsstelle
- WC – Umsonst für Alle!
- Welcome House TRIVT e. V.
Atelierförderprogramm
Antrag
Das Atelierförderprogramm soll jährlich mit 100.000 Euro ausgestattet werden.
Begründung
Mit Mitteilung 22-19634 wurde von der Verwaltung das Konzept für ein Atelierförderprogramm vorgelegt. Für das Konzept stehen bislang keine Mittel zur Verfügung. Das soll mit dem vorliegenden Antrag verändert werden. Zur möglichen Förderhöchstgrenze heißt es in der Mitteilung der Verwaltung (22-19634):
Förderhöchstgrenze für Atelierräume:
Die meisten Ateliers verursachen Maximalkosten von ca. 300–350€ inkl. Nebenkosten im Monat, was 3.600–4.200€ im Jahr entspricht. 50% wären 1.800–2.100€. 2.000€ stellt daher eine sinnvolle Höchstgrenze für die Beantragung eines Atelierkostenzuschusses durch die Stadt Braunschweig pro Künstlerin/Künstler im Jahr dar. Für Ateliergemeinschaften, welche sich den Raum teilen, erscheint eine Unterstützung von bis zu 4.000€ im Jahr sinnvoll. Damit könnte die Braunschweiger Kunstszene eine sinnvolle Unterstützung und eine nennenswerte Entlastung, besonders im Hinblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden Preissteigerungen im Hinblick auf Miete und Energiekosten, erfahren.
Förderhöchstgrenze für die Projekträume der freien Kunstszene:
Für einen Raum, welcher ein regelmäßiges Programm für die Bildende Kunstszene anbietet und dieses an die Öffentlichkeit vermittelt, sollten bis zu 5.000€ im Jahr als Mietkostenzuschuss gezahlt werden, da die Objekte für Ausstellungsräume etc. häufig höhere Raumanforderungen haben.“
Bei einer angenommenen Förderung von 2.000 €/Jahr könnten bis zu 50 Künstlerinnen/Künstler mit dem beantragten Betrag gefördert werden. Bei einem Höchstbetrag von 5.000 €/Jahr pro Projektraum wären es 20 Räume.
Ergebnis
Gemeinsam wurde ein interfraktioneller Antrag erarbeitet, der eine Förderung von jährlich 50.000 € vorsieht. Der Betrag ist dynamisiert. Dieser interfraktionelle Antrag wurde mit 8/3/0 angenommen.
Realistische Planung von Bedarfsgemeinschaften
Antrag
Der Ansatz der Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II wird nicht auf 9.670 abgesenkt, sondern bleibt bei 10.700, wie für das Jahr 2022 angenommen.
Begründung
Im Jahr 2009 gab es 13.380 Bedarfsgemeinschaften in Braunschweig. Ihre Zahl ist bis 2020 gesunken und lag in diesem Jahr bei rund 9.700. In 2020 kam es zu einem Wiederanstieg auf 10.052. Daher wurde die Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Haushalte 2021 mit 11.700 bzw. 2022 mit 10.700 angenommen. Dass im Entwurf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit dem niedrigsten, jemals erreichten Wert geplant wird, erscheint insbesondere in der derzeitigen Krisensituation als sehr unrealistisch. Eine zu konservative Planung führt dazu, dass selbst die Umsetzung von Bundesgesetzen nur mit Qualitätsabstrichen zu gewährleisten ist. Die Vakanz vieler Stellen verstärkt das Problem. Daher sollte eine realistische Planung angewandt werden.
Ergebnis
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wurde die entsprechende Anpassung von der Verwaltung selbst umgesetzt. Wir konnten unseren Antrag also zurückziehen.
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e. V.
Antrag
Der Zuschuss für die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V. wird ab 2023 dauerhaft angehoben. Im Jahr 2023 um 107.000 € und im Jahr 2024 um 101.000 €.
Begründung
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen, Jungen e.V. – ehemals Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt e.V. – bietet als spezialisierte Fachberatungsstelle ein umfassendes Beratungsangebot für Betroffene, Bezugspersonen sowie Fachkräfte wie z. B. Lehrer:innen, Erzieher:innen und Sozialarbeiter:innen. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Fortbildungen an und arbeitet im Bereich Prävention.
Durch die pandemiebedingten Schließungen kam es zu einer Zunahme von Gewalt im familären Umfeld, was sich z. B. durch eine Verdoppelung der anfragenden Institutionen nach Fachkräfteberatungen zeigte.
Eine Erweiterung und Professionalisierung des Angebotes führte zu einer Umstrukturierung der Organisationsform der Beratungsstelle. Um diese aufrecht zu halten, müssen nicht nur die aktuelle Personalstellenzahl beibehalten und die befristete Stelle verstetigt werden. Zur Umsetzung ihres neuen Präventionskonzeptes benötigt die Beratungsstelle eine zusätzliche Vollzeit-Personalstelle für den Präventions- und Fortbildungsbereich.
Das ergibt folgenden Stellenbedarf:
- Bereich Beratung und Gruppenangebot: 4 Stellen
- Präventions- und Fortbildungsbereich: 1 Stelle
- Verwaltung: 0,77 Stellen
Die Beratungsstelle soll verlässlich planen können und auch zukünftig auf sicheren Beinen stehen. Deshalb beantragen wir, die von der Beratungsstelle beantragte Förderung zur Verfügung zu stellen.
Ergebnis
Der Antrag wurde angenommen.
Braunschweiger Tanzszene
Antrag
Die Tanzszene soll jährlich mit 50.000 Euro ausgestattet werden.
Begründung
Mit DS 22-19638 hat die Verwaltung ein Konzept zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig vorgestellt. Dort heißt es u.a.:
„Aktueller akuter Bedarf:
Infrastrukturfördertopf zur Unterstützung der Freien Braunschweiger Tanzszene als eine für die Entwicklung der Tanzstrukturen in der Stadt Braunschweig essentielle Problemlage hat sich die strukturelle Grundlage der Produktionsbedingungen herausgestellt. Hier gibt es aus Sicht der Tanzschaffenden gegenwärtig den dringlichsten Handlungsbedarf im Sinne einer Probenraumförderung. Für Freie Gruppen sind Miet- und Nebenkosten in der Regel nicht förderfähig.
Antragsberechtigt für einen solchen Infrastrukturfördertopf mit Fokus auf Miet- und Nebenkosten für Probenräume sollten in Braunschweig ansässige professionelle Akteurinnen und Akteure des zeitgenössischen Tanzes (Tänzerinnen und Tänzer, Choreographen und Choreographinnen, Compagnien) sein.“
Leider ist das Konzept nicht mit finanziellen Mitteln hinterlegt. Dies will der Antrag ändern.
Ergebnis
Gemeinsam wurde ein interfraktioneller Antrag erarbeitet, der eine Förderung von jährlich 170.000 € vorsieht. Der Betrag ist dynamisiert. Dieser interfraktionelle Antrag wurde mit 8/3/0 angenommen.
Bund Bildender Künste
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