Sachverhalt:
In der Mitteilung Drs. Nr. 19-11919-02 zur Sitzung am 04.03.2020 wurde der Stadtbezirksrat 212 darüber informiert, dass seitens der IGS Heidberg geplant ist, in einer schulischen Projektarbeit einen Text für eine Informationstafel an den Mauersegmenten zu erarbeiten. In einer früheren Mitteilung hatte die Verwaltung das Projekt befürwortet und ihre Unterstützung angeboten.
Pandemiebedingt ruhte die Arbeit der Projektgruppe zunächst und sollte im Jahr 2021 wieder aufgenommen werden.
Es wird angefragt:
1. Wurde von Seiten der IGS Heidberg/Raabeschule diesbezüglich inzwischen Kontakt zur Verwaltung aufgenommen?
2. Plant die Verwaltung ihrerseits mit der Schule in Verbindung zu treten, falls noch keine Kontaktaufnahme erfolgt sein sollte?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1:
Nach Mitteilung der Schulleitung der IGS Heidberg im Schulhalbjahr 2019/20 ist in einer schulischen Projektarbeit zu den Mauersegmenten ein Textentwurf für eine Informationstafel auf einem Stein unter Einbindung von Pädagoginnen und Pädagogen erarbeitet worden. Die seitens der damaligen Projektansprechpartnerin avisierte Kontaktaufnahme mit der Verwaltung ist bisher nicht erfolgt.
Für die Umsetzung des Projektes wurde von der IGS Heidberg kein Antrag zur Projektförderung beim Fachbereich Kultur und Wissenschaft gestellt.
Zu 2:
Die Verwaltung hat den Projektprozess, insbesondere das Schulprojekt zur Entwicklung einer Informationstafel, beratend begleitet. In diesem Rahmen erfolgte die verwaltungsinterne Abstimmung der Aufstellung der steinernen Informationstafel im öffentlichen Raum und die damit verbundene Frage der Verkehrssicherungspflicht im Herbst 2020.
Um die Vorbereitungen für die Aufstellung der Informationstafel vorantreiben zu können, benötigt die Verwaltung eine Klärung der Verkehrssicherungspflicht. Vor einer Kontaktaufnahme der Verwaltung mit der Schule hinsichtlich der Aufstellung der Informationstafel sollte deshalb durch den das Projekt initiierenden Stadtbezirksrat entsprechend der Regelung aus dem Jahr 2008 (DS Nr. 9644/08) ein Dritter zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht gewonnen werden.