Beschlussvorschlag für die Parkgebühren auf öffentlichen Flächen:
Die erste Entgeltordnung für den Betrieb gewerblicher Art „B 660 Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Flächen“ der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
Die der Ursprungsvorlage 22-19221 als Anlage beigefügte Fassung der Entgeltordnung wird in Satz 1 des § 2 wie folgt geändert:
Das Wort „inklusive“ wird durch das Wort „zuzüglich“ ersetzt.
Beschlussvorschlag für die Parkgebühren auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt
Die Neufassung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird beschlossen.
Die der Ursprungsvorlage 22-19222 als Anlage beigefügte Neufassung der ParkGO wird in § 1 (2) bezogen auf die Parkgebührenzone I wie folgt geändert:
„In der Parkgebührenzone I entsprechen die Parkgebühren der Höhe nach den Brutto-Parkentgelten nach § 2 der Entgeltordnung der Stadt Braunschweig für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „B 660 Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Flächen“.
Die Höchstparkdauer in der Parkgebührenzone I beträgt während der entgeltpflichtigen Zeiten 180 Minuten.“