Anträge zum Haushalt 2022

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Ergebnishaushalt

AIDS Hilfe

LOT Theater

VSE

Verein Stadttiere Braunschweig

Hebesatz Gewerbesteuer

Anlaufstelle Prostitution

Streichung der Zuschüsse für private Denkmäler

Seilgarten

Erstausstattung Dauerausstellung Rosenstraße 76

Teilfinanzierung Dauerausstellung Rosenstraße 76

Gemeindepsychatrisches Zentrum

Finanzuwirksame Anträge

Keine Zunahme von Haushaltsresten

Keine neuen PPP Projekte

Streichung der KGSt-Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung

Wesentliches Produkt „Grundstücksverkehr“

Wesentliches Produkt „Aufenthalt“

Haushaltplanentwurf unvollständig

Stellenplan

Keine Stellenwegfälle in der Sportstättenverwaltung

Linie Die FRAKTION.

AIDS Hilfe

Antrag

Dauerhafte Erhöhung des Aufwands in Höhe von 13.300 Euro.

Begründung

Im Vergleich zum Haushalt 2021 wird die Zuwendung für die AIDS-Hilfe von 107.700 €, auf 93.700 € gekürzt. Hintergrund ist das Ende einer befristeten 25% Stelle zum 31.12.2021. Mit dieser Stelle wurde erfolgreiche Präventionsarbeit für die afrikanischen Communitys durchgeführt. Die AIDS-Hilfe plant nun, dass die erfolgreiche Arbeit fortgesetzt und die Stelle entfristet wird. Diese Entwicklung wird sehr begrüßt und die notwendigen Finanzmittel sollen daher dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

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Linie Die FRAKTION.

LOT Theater

Antrag

Für drei Jahre jeweils eine Erhöhung des Aufwands in Höhe von 46.900 Euro.

Begründung

Die Weiterentwicklung des LOT-Theaters zu einem Produktions- und Gastspielhaus für die freie Szene, der weitere Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem Theaterpädagogischen Zentrum und dem LOT-Theater sowie die räumliche Erweiterung mit einer zweiten Bühne mit einem dezentralen Konzept „Kaffeetwete plus x“ sollten von der Stadt unterstützt werden. Und wenn es nicht bei einem Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist die beantragte Erhöhung der Kontinuitätsförderung unumgänglich.

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Linie Die FRAKTION.

VSE

Antrag

Dauerhafte Erhöhung des Aufwands in Höhe von 10.760 Euro.

Begründung

Der Verein für sexuelle Emanzipation e.V. (VSE) ist überregional durch die Organisation des Sommerlochfestivals und der Trägerschaft des queeren Zentrums „Onkel Emma“ bekannt. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag gegen Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung. Diese Arbeit sollte gewürdigt und ausgeweitet werden.

Da nach Auskunft des VSE die bisherige Förderung durch das Land Niedersachsen wegfällt, ist eine Anhebung der städtischen Zuwendung unumgänglich.

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Linie Die FRAKTION.

Zuwendung Verein Stadttiere Braunschweig

Antrag

Einmalige Erhöhung des Aufwands in Höhe von 82.000 Euro.

Begründung

Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses von Anfang 2021 haben Verwaltung, der Verein Stadttiere und der Tierschutzbund ein Konzept für betreute Taubenschläge erstellt. Dieses Konzept sieht vor, dass neben dem bereits bestehenden Modelltaubenschlag – wird vom Verein Stadttiere bereits betreut und dafür sind 10.000 € im Entwurf eingestellt – weitere drei bis vier Taubenschläge errichtet und vom Verein Stadttiere betreut werden. Die Kosten für die weiteren Taubenschläge sind nicht im Haushalt eingestellt.  

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Hebesatz Gewerbesteuer 470 v. H.

Antrag

Dauerhafte Erhöhung des Ertrages in Höhe von 8.200.000 Euro.

Begründung

Braunschweig ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort und trotzdem war die finanzielle Situation der Stadt Braunschweig schon vor Corona schlecht. Durch Corona ist eine weitere Verschärfung der Situation eingetreten. Die Liquidität ist fast vollständig aufgebraucht und die Schulden steigen. Trotzdem hat die Stadt Braunschweig große Aufgaben zu bewältigen. Also sind alle Fraktionen – und eigentlich vor allem der Hauptverwaltungsbeamte – aufgerufen, Vorschläge für eine Verbesserung der Finanzsituation zu unterbreiten. Und da Braunschweig ein Einnahmenproblem hat, sollten dies Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmesituation sein.

Ein wesentliches Thema ist dabei der Hebesatz der Gewerbesteuer. Hier besteht ein Handlungsspielraum.

Der Erfolg als Wirtschaftsstandort zeigt sich unter anderem darin, dass es mittlerweile fast keine Gewerbeflächen im Stadtgebiet mehr gibt. Ein Grund für diesen Erfolg ist, dass die Stadt erhebliche Mittel einsetzt, um die sogenannten weichen Standortfaktoren – Bildung, Kultur, Sport, Freizeit – in einer angemessenen Form zur Verfügung zu stellen.

Auf der Einnahmenseite – also beim Hebesatz der Gewerbesteuer – wird diese Entwicklung jedoch seit Jahren nicht abgebildet. Dies kann ein Grund dafür sein, weshalb die wichtigste Einnahmequelle laut Vorbericht zum Entwurf 2022 einen immer geringeren Anteil an den Gesamteinnahmen darstellt.

Es besteht Handlungsbedarf und deshalb wird eine Erhöhung des Hebesatzes auf 470 v.H.vorgeschlagen.

Der gleiche Antrag wurde in den letzten Jahren bereits von der Linksfraktion gestellt. Gegen den Antrag hat sich regelmäßig die Verwaltung ausgesprochen. Dabei hat sie sich auf zwei Argumente beschränkt. Zum einen wurde auf die Konkurrenzsituation mit den umliegenden Gemeinden und der damit einhergehenden Ansiedlungsproblematik verwiesen. Doch dieses Argument ist sehr allgemein und trifft auf fast jede Großstadt zu. Jede Großstadt hat umliegende Gemeinden mit einen sehr viel geringeren Hebesatz. Da ansiedlungswillige Unternehmen aber in erster Linie von Fachkräften abhängen und diese nicht in Gemeinden wohnen wollen, in denen es keine gesellschaftlichen Strukturen – Bildung, Sport, Kultur, Gesundheit – gibt, ist derzeit der Hebesatz für ansiedlungswillige Unternehmen eine eher vernachlässigungswerte Größe. Hinzu kommt, dass in Braunschweig derzeit ohnehin nur sehr geringe Ansiedlungen stattfinden, weil keine Fläche vorhanden ist.

Als zweites Argument wurde von der Verwaltung angeführt, dass der Hebesatz in BS bereits hoch sei. Zu dieser nicht nachvollziehbaren Erkenntnis kommt sie, indem sie Braunschweig nicht mit vergleichbaren Städten vergleicht, sondern mit den benachbarten Städten und Landkreisen WOB, SZ, WF, PE, HE und GF. Bei einer Betrachtung mit ähnlichen Großstädten fällt das Ergebnis ganz anders aus. Nachfolgend wird der Hebesatz der vergleichbaren westdeutschen Großstädte für das Jahr 2020 dargestellt:

– Karlsruhe (308.000 EW): 470 v.H.

– Augsburg (295.000 EW): 470 v.H.

– Wiesbaden (278.000 EW): 454 v.H.

– Mönchengladbach (259.000 EW): 490 v.H.

– Gelsenkirchen (259.000 EW): 480 v.H.

– Aachen (248.000 EW): 475 v.H.

– Braunschweig (247.000 EW): 450 v.H.

Hinzu kommt, dass auch in Niedersachsen nicht nur Hannover einen höheren Hebesatz (480 v.H.) hat. Sogar eine Vielzahl von kleineren Städten nimmt einen größeren Teil des Unternehmensgewinnes zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.

– Barsinghausen (34.000 EW): 470 v.H.

– Burgdorf (30.700 EW): 470 v.H.

– Hameln (57.500 EW): 455 v.H.

– Laatzen (41.400 EW): 480 v.H.

– Ronnenberg (24.300): 470 v.h.

– Seelze (34.400 EW): 480 v.H.

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Linie Die FRAKTION.

Finanzierung Anlaufstelle für Prostitution in Braunschweig

Antrag

Dauerhafte Erhöhung des Aufwands in Höhe von +250.000 Euro

Begründung

Am 05.10.2021 hat der Rat die Vorlage „Konzept für eine Anlaufstelle für Prostituierte in Braunschweig“ (21-16936) beschlossen. Bestandteil des beschlossenen Konzeptes war auch eine Kostenschätzung für die dringend benötigte Anlaufstelle über 250.000 Euro. Es ist nicht erkennbar, dass die Verwaltung diesen Betrag in den Entwurf eingestellt hat. Vielmehr wird im Vorbericht dargestellt, dass der Betrag von 30.000 € aus 2021 für das Jahr 2022 auf 0 gesetzt wurde.

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Linie Die FRAKTION.

Keine Zuschüsse für „private Denkmäler“

Antrag

Dauerhafte Reduzierung des Aufwands in Höhe von 100.000 Euro.

Begründung

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Stadt ist es nicht nachvollziehbar, dass der Wert von privatem Immobillienbesitz durch Steuergeld gesteigert werden soll. Hinzu kommt, dass die Borek Stiftung durch die Co-Finanzierung maßgeblich bestimmt, bei welchen privaten Immobilien der Wert mit Steuergeld gesteigert werden soll.

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Linie Die FRAKTION.

Städtische Zuwendung für die Unterhaltung des Seilgartens

Antrag

Einmalige Erhöhung des Aufwandes in Höhe von 8.000 Euro

Begründung

Der Förderverein der Otto-Bennemann-Schule hat den Seilgarten im Kennelbad 2019 vor dem Abriss gerettet und wieder in Betrieb genommen. Seitdem haben dort rund 1.700 Schülerinnen und Schüler aus 13 Schulen am Teamtraining teilgenommen. Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten die Teilnehmerzahlen allerdings nicht mehr erreicht werden. Um den Betrieb des Seilgartens für das kommende Jahr sicher zu stellen, wird ein Zuschuss von 8.000 Euro für den Förderverein der Otto-Bennemann-Schule beantragt.

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Linie Die FRAKTION.

Erstausstattung Dauerausstellung Rosenstraße 76

Antrag

Einmalige Erhöhung des Aufwandes in Höhe von 51.600 Euro.

Begründung

Die „Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH“ plant die Errichtung einer „Dauerausstellung Rosenstraße 76“ als Präventionsprojekt zu den Themen Häusliche Gewalt und Gewalt in der Pflege. Die interaktive Ausstellung steht in Form einer nachgestellten Wohnung exemplarisch für einen Ort, an dem Mensschen Gewalt erfahren haben und manchmal auch getötet wurden. Es gibt einen Flur, ein Bad, Küche, jeweils ein Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie ein Pflegezimmer. Der vorliegende Antrag zielt auf die Finanzierung von knapp 50% der Kosten für die Ersteinrichtung der Wohnung ab und steht im Zusammenhang mit dem Antrag über die Teilfinanzierung des Betriebes der Dauerausstellung.

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Teilfinanzierung Dauerausstellung Rosenstraße 76

Antrag

Dauerhafte Erhöhung des Aufwandes in Höhe von 149.200 Euro.

Begründung

Laut polizeilicher Krimminalstatistik wurden im Jahr 2020 über 800 Fälle von häuslicher Gewalt in Braunschweig angezeigt. Es wird vermutet, dass die tatsächlicher Zahl rund sieben Mal höher anzusetzen ist und in Braunschweig somit von ca. 5.500 Fällen pro Jahr auszugehen ist. Die Opfer sind zu 81% Frauen. 2017 wurde von der Bundesrepublik das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt – Istanbul-Konvention (IK)“ ratifiziert. Das IK beinhaltet auch das Thema Gewaltprävention. Mit der Dauerausstellung in der Rosenstraße 76 will die „Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH“ das Präventionsgebot pratisch umsetzen. Die Ausstellung enttabuisiert, sensibilisiert, informiert und gibt einen Überblick über Beratungs- und Hilfsangebote in Braunschweig. Dabei wird auch das Thema „Gewalt in der häuslichen Pflege“ mit der Einrichtung eines „Pflegezimmers“ in den Blick genommen.

Der Antrag steht im Zusammenhang mit dem Antrag über die anteilige Finanzierung der Erstausstattung. Es ist davon auszugehen, dass der Betrag von 149.200 Euro im Jahr 2022 nicht vollständig in Anspruch genommen wird, da die Dauerausstellung erst Mitte des Jahres eingerichtet werden soll.  

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Linie Die FRAKTION.

Finanzierung Gemeindepsychiatrisches Zentrum

Antrag

Einmaliger Aufwand in Höhe von 190.000 Euro.

Begründung

Am 25.11.2021 teilte die Verwaltung (21-17271) dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit folgendes mit: „Das Gemeindepsychiatrische Zentrum in Braunschweig wurde als Modellprojekt 2019 im Gesundheitsamt eingerichtet und verfolgt das Ziel, die bestehenden Ressourcen von Anbietern sozialpsychiatrischer Hilfen optimal zu verknüpfen, um eine multiprofessionelle, teambasierte und mobil-ambulante Versorgung zu erreichen. […]

Das Modellprojekt hatte ursprünglich eine angesetzte Laufzeit von Oktober 2019 bis Ende Dezember 2021. Bedingt durch die Coronapandemie konnte eine Vielzahl geplanter Prozesse in der Projektphase nicht durchgeführt werden. Auch gewährte Fördermittel konnten entsprechend nicht umfänglich eingesetzt werden.

Auf Antrag der Verwaltung hat das Land im Januar 2021 die Projektlaufzeit verlängert und weitere finanzielle Förderung angekündigt. […] Am 13.10.2021 erreichte die Verwaltung die Information, dass eine weitere Förderung und Verlängerung der Projektphasen in 2022 nicht stattfinden soll. Neben der Stadt Braunschweig sind auch die zweite Modellkommune Landkreis Cuxhaven sowie die über die Gesundheitsregion geförderte Modellregion Heidekreis betroffen. […] Aufgrund der Zusage des Ministeriums vom Januar 2021 über eine weitere finanzielle Förderung, verbunden mit einer verlängerten Laufzeit des Modellprojektes, wurden keine zusätzlichen Mittel für das Gemeindepsychiatrische Zentrum in den Haushalt der Stadt für 2022 eingeplant. […]“ 

Am 15.12.2021 erfolgte eine weitere Mitteilung der Verwaltung (21-17495) zu diesem Thema. Hier wird dargelegt, dass die niedersächsische Sozialministerin entgegen der Finanzierungszusage aus Januar 2021 nun jede weitere Finanzierung ablehnt. Für die Fortsetzung des Gemeindepsychiatrischen Zentrums fehlen 190.000 Euro. Diese Mittel müssen nun von der Stadt zur Verfügung gestellt werden damit das wichtige Thema weitergeführt bzw. endlich umgesetzt – viele Prozesse wurden Coronabedingt gar nicht umgesetzt – wird. Gleichzeitig soll die Verwaltung auf einer zumindest anteiligen Finanzierung durch das Land bestehen und über die Ergebnisse zu den Haushaltsberatungen 2023 berichten.

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Linie Die FRAKTION.

Keine weitere Zunahme der Haushaltsreste

Beschlussvorschlag

Die geplante Erhöhung der Haushaltsreste findet im Planungszeitraum nicht statt.

Begründung

Bereits jetzt ist der Stand der Haushaltsreste – und somit die Summe der nicht umgesetzten Ratsaufträge – mit einem Betrag von rund 150 Mio. Euro sehr hoch. Trotzdem wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Bestand der Haushaltsreste (Ergebniswirksam und Investiv) um folgende Beträge anwachsen soll:

2022: 8,1 Mio. Euro

2023: 8,9 Mio. Euro

2024: 10,7 Mio. Euro

2025: 4,7 Mio. Euro

Bereits der jetzige Stand an Haushaltsresten bedeutet, dass vom Rat beschlossene Investitionen für einen Zeitraum von über 1,5 Jahren, von der Verwaltung nicht umgesetzt wurden. Eine weitere Zunahme verschärft das Problem und erhöht den Sanierungsstau der städtischen Infrastruktur massiv. Außerdem werden die Haushaltsgrundsätze Klarheit und Wahrheit im großen Stil missachtet und die kommunale Demokratie beschädigt. Der Beschluss über den Haushalt ist die Königsdisziplin des demokratisch legitimierten Stadtrates. Und der Stadtrat kann nicht erst ein Bündel von notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen und anschließend beschließen, dass die Verwaltung diese Maßnahmen nicht umsetzen muss.    

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Keine neuen PPP-Projekte

Beschlussvorschlag

Im Planungszeitraum 2023 – 2025 werden keine neuen PPP-Projekte im Bereich der Daseinsvorsorge durchgeführt.

Begründung

In Braunschweig gibt es zurzeit rund 100 städtische Schulen und Kitas. Zwölf von ihnen wurden und werden im Rahmen des laufenden Schul-PPP von HOCHTIEF-PPP-Solutions GmbH saniert und unterhalten. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schulen und Kitas sind das 11,2%. Die Gesamtaufwendungen für alle Schulen und Kitas betrugen von 2013 – 2017 durchschnittlich 54,4 Mio Euro pro Jahr. Davon entfielen durchschnittlich 10,7 Mio. Euro auf den PPP-Bereich. Das sind 19,7%. Hier wird deutlich, dass PPP überdurchschnittlich teuer ist. Ohne PPP stünden mehr Mittel für alle Schulen und Kitas zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Kosten für das laufende PPP und damit zum Großteil der verdeckten Verschuldung enthält der Haushaltplanentwurf 2022 (S.200) die Kosten für die im Jahr 2019 beschlossenen neuen PPP-Projekte. Für die Neubauten der Helene-Engelbrecht-Schule, der 6. IGS und der GS Altpetritor sowie der Erweiterung der Gymnasien Richarda Huch und NO werden Kosten von insgesamt 142,5 Mio. Euro veranschlagt. Vor dem Hintergrund der extrem hohen Zahl an Haushaltsresten wurde vom Finanzdezernenten Geiger bei der Haushaltspräsentation erklärt, dass selbst die Steuerung von PPP-Verfahren aktuell sehr schwierig ist. Auch sollen Kredite für PPP-Verfahren aufgenommen worden sein, obwohl die PPP-Verfahren gar nicht angelaufen sind.

Hinzu kommt, dass die Privatisierung der hoheitlichen Aufgabe der Schulträgerschaft die kommunale Demokratie untergräbt und daher kritisch gesehen werden muss. Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Kritik und der Vielzahl an praktischen und finanziellen Problemen schlagen wir vor, dass zumindest zukünftig auf PPP verzichtet wird.

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Linie Die FRAKTION.

Streichen KGSt-Vorschläge Verwaltungsmodernisierung

Beschlussvorschlag

Die Maßnahme 5 des FB 10 – Umsetzung der KGSt-Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung – wird gestrichen.

Begründung

Obwohl die KGSt-Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung seit über einem halben Jahr innerhalb der Verwaltung vorliegen, werden sie den Ratsgremien nicht zur Kenntnis gegeben. Dass der Rat nun beschließen soll, dass Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die er gar nicht kennt, ist nicht möglich.

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Wesentliches Produkt „Grundstücksverkehr“

Beschlussvorschlag

Beim FB 20, 1.11.1165.20 – Grundstücksverkehr werden die folgenden Änderungen beantragt:

Produktbeschreibung:

[…]

In Ausnahmefällen Ausübung von Vorkaufsrechten oder Einleitung von Enteignungen nach dem Baugesetzbuch

[…]

Produktziele

[…]

Veräußerung von Grundstücken, die nicht oder nicht mehr der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen […]

Begründung

Vorkaufsrechte und Enteignungen sollten durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind und nicht nur in Ausnahmefällen.

Dass die Stadt Grundstücke besitzen soll, die nicht oder nicht mehr der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen, ist nicht nachvollziehbar.  

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Wesentliches Produkt „Aufenthalt“

Beschlussvorschlag

Beim FB 32, 1.12.1221.45 – Aufenthalt wird die folgenden Änderung beantragt:

Produktziele

[…]

– Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsvorschriften

– Förderung der Integration von Ausländern

– Überwachung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen einschließlich der Vorbereitung und Durchsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

[…]

Begründung

Der FB 32 ist zuständig für die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen des Aufenthaltsrechts. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Durchsetzung von Abschiebungen als herausgehobenes Produktziel dargestellt wird. Vielmehr sollte versucht werden, dass Spielräume im Sinne der Geflüchteten angewandt werden.

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Linie Die FRAKTION.

Haushaltsplanentwurf unvollständig

Beschlussvorschlag

Der Rat stellt fest, dass der vorgelegte Haushaltsplanentwurf nicht die Vorgaben des § 118 NKomVG erfüllt, da er im Teil „XI. Investitionsprogramm 2021 – 2025“ unvollständig ist.

Begründung

In der Vorbemerkung zum vorgelegten IP heißt es: „Da der Jahresabschluss 2020 noch nicht endgültig zum HH-Plan-Entwurf 2022 vorlag, sind die Spalten des IP zu den Vorjahreswerten freigelassen worden.“ Dass der Jahresabschluss des vorangegangenen Jahres nicht vorliegt, ist nichts Besonderes. Fehlende Ergebniszahlen werden durch vorliegende Planzahlen ersetzt. Das ist im Entwurf des IP 2022 nicht erfolgt. Vielmehr wurden die Bereiche Ist Vorjahre, Ist/Plan 2020 und Plan 2021 (Was hat der Plan 2021 mit dem Ergebnis 2020 zu tun?) einfach auf 0 gesetzt. Dadurch werden auch die Gesamtzahlen für die einzelnen Projekte im Planungszeitraum massiv verfälscht. So betrugen die Gesamtkosten für das laufende Schul-PPP im Haushalt 2021 noch 33,6 Mio. Im Entwurf 2022 sind es nur noch 12,6 Mio. Euro. Eine fachliche Bewertung des IP ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

 Im § 118 NKomVG heißt es:

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

(1) Die Kommunen haben ihrer Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll.

[…]

(5) Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist der Vertretung mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.

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Linie Die FRAKTION.

Keine Stellenwegfälle in der Sportstättenverwaltung

Beschlussvorschlag

Der beabsichtigte Wegfall von zwei Stellen bei der Sportstättenverwaltung wird nicht realisiert.

Begründung

In der Begründung wird angeführt, dass diese Stellen als Kompensation für die Schaffung einer Stelle (mit kw-Vermerk 2023) im Bereich Baumschutz und Landschaftspflege wegfallen sollen. Die Schaffung der neuen Stelle kann hinterfragt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Braunschweig Personal einstellt, um den Telekom-Konzern zu entlasten. Entsprechende Vorgaben für die Telekom hätten den Baumschutz auch gewährleisten können. Aber wenn die Verwaltung zu solchen Vorgaben nicht in der Lage ist, dann wird die Schaffung dieser Stelle nicht weiter hinterfragt und akzeptiert.

Nicht akzeptiert wird hingegen die Streichung der beiden Stellen ohne jeden Grund. Vielmehr ist es jetzt schon so, dass die Personalsituation im Bereich der Sportstättenverwaltung sehr angespannt ist. Dies wird durch Berichte von Sportvereinen bestätigt, die bereits jetzt bemängeln, dass die Sportstättenverwaltung nur mit großem zeitlichen Verzug ansprechbar ist. Durch die Streichung der Stellen würde sich die Situation noch weiter verschlechtern.

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Linie Die FRAKTION.

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