Sachverhalt
Während des Zukunftstages machten die teilnehmenden Schüler uns auf die Situation des Fahrradweges auf der Berliner Straße in Richtung Volkmarode aufmerksam:
Der Fahrradweg an der Berliner Straße zwischen Braunschweig und Volkmarode ist teilweise nur circa 40 cm breit, was deutlich unterhalb der Norm ist. Dies sorgt für ein hohes Risiko, vor allem für Schüler:innen, die in Volkmarode und den umliegenden Dörfern wohnen. Allein im ersten Halbjahr 2025 verletzten sich in Niedersachsen über 5000 Schüler:innen, die mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule oder wieder zurück befanden. Durch einen sicheren Schulweg könnte diese Zahl deutlich gesenkt werden.
Rechtlich müssten die Fahrradwege mindestens 2,30 m breit sein, was hier eindeutig nicht der Fall ist.
Auch könnten die Mobilitätswende weiter vorangetrieben werden. Dafür müsste man den Fokus mehr auf die Fahrräder legen.
Die Argumentation der Schüler vorausgestellt, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- An welchen Stellen der Berliner Straße entspricht der Radweg nicht der Normbreite?
- Was ist geplant, um die Situation zu verbessern?
- Inwieweit wurde untersucht, ob die Situation für Fahrradfahrende sich furch die Reduzierung auf eine Autospur verbessern könnte?
Stellungnahme der Verwaltung
Sachverhalt
Zur Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS vom 13.05.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Benutzungspflichtige Radwege für den Einrichtungsverkehr sollen in Braunschweig gemäß Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ (ZMK) eine Breite von 2,30 m aufweisen, wenn diese neu gebaut oder bestehende Wege ausgebaut werden. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sehen eine Breite von 2,00 m (Mindestbreite 1,60 m), die Straßenverkehrsordnung mindestens 1,50 m (inkl. Sicherheitsabstand zur Fahrbahn) vor. Die Radwege an der Berliner Straße sind weitgehend sehr alte Bestandsradwege.
Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über eine Unfallhäufung auf dem betreffenden Streckenabschnitt vor.
Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Einrichtungsradwege entlang der Berliner Straße weisen Breiten zwischen ca. 0,6 m und ca. 2,00 m auf. Teilweise existieren auch Abschnitte, die als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen sind. Es herrscht immer eine Benutzungspflicht.
Die Abschnitte entlang der Berliner Straße, die seit Ratsbeschluss zum ZMK saniert oder baulich verändert worden sind, konnten nicht auf 2,30 m ausgebaut werden, da dies zu untermaßigen Gehwegbreiten oder dem Entfall von Fahrspuren geführt hätte.
Zu 2.:
Bei Maßnahmen, die derzeit geplant werden, werden die Radwege nach Möglichkeit in einer Breite von 2,30 m vorgesehen. Dabei erfolgt eine individuelle Abwägung zwischen Nutzungsansprüchen und vorhandenen Breiten.
Exemplarisch können die beabsichtigten Veränderungen im Zusammenhang mit dem Stadtbahnausbau in den Bereichen Karl-Hintze-Weg/Querumer Straße/An der Wabe (Wendeschleife Gliesmarode) sowie Moorhüttenweg/Hordorfer Straße/Grenzweg genannt werden. Weitere Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Radfahrerinnen und Radfahrer, die abseits der Hauptverkehrsstraße in ruhigerer und verkehrsärmerer Lage fahren möchten, können alternativ beispielsweise die Friedensallee, Höhenblick und Am Sandkamp nutzen.
Zu 3.:
Durch den Entfall von Kfz-Fahrspuren ergäben sich Möglichkeiten, die Situation für Fahrrad- und Fußverkehr zu verbessern. Dieses würde die Leistungsfähigkeit der Berliner Straße als Hauptverkehrsstraße und Umleitungsstrecke für die BAB 2 deutlich reduzieren. Ob der Verkehr weiterhin leistungsfähig abgewickelt werden könnte, ist fraglich. Unter anderem würden sich dadurch auch die Anfahrtszeiten für Rettungskräfte z. B. nach Volkmarode verlängern. Daher sieht die Verwaltung von einer Fahrstreifenreduzierung ab.
