Kofinanzierung von Projekten der Wirtschaftsförderung
Text
Die Verwaltung wird gebeten, die Erhöhung des Zuschusses für das Produkt 1.57.5711.01 (Kofinanzierung von Projekten der Wirtschaftsförderung) im Wirtschaftsausschuss zu erläutern.
Begründung
Im Vorbericht wird die Zuschussentwicklung dieses Produktes dargestellt. Für 2020 ist im Ergebnis ein Zuschuss von 38.700 Euro zu verzeichnen. Dieses Ergebnis wurde im Ansatz auf 76.700 Euro in 2021 bereits verdoppelt. Für 2022 ist ein Zuschuss von 1.842.200 Euro vorgesehen. Dies bedeutet eine ver24fachung des Zuschussansatzes aus 2021.
Antwort
Zur obenstehenden Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bei dem genannten Betrag handelte es sich um die zunächst im Zuschussansatz 431810 „Zuschuss an übrige Bereiche“ angesetzten Mittelbedarfe für die Beteiligung am Programm Perspektive Innenstadt, beschlossen im Rat der Stadt Braunschweig in der Sitzung vom 21.12.2021 (DS-Nr. 21-17115). Hier war zunächst ein Bedarf von 1.700.000 €, verbunden mit einer Einnahmeerwartung in Höhe von 1.500.000 € berücksichtigt, sodass sich der Kofinanzierungsansatz des Teilhaushaltes 0800 auf 1.842.000 € erhöht hatte. Um eine kurzfristige Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen und gegenüber dem Fördermittelgeber den geforderten Nachweis zur Sicherstellung der Finanzierung zu erbringen, wurden die erforderlichen Mittel als außerplanmäßige Ausgabe bereits im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt und nicht erst für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Daher wurde die Erhöhung des genannten Zuschussansatzes für das Haushaltsjahr 2022 durch die Ansatzveränderungen (siehe Anlage 3 – Ansatzveränderungen der Verwaltung) wieder zurückgenommen. Die Erhöhung des Zuschussansatzes von 38.700 € auf 76.700 € von 2020 auf 2021 begründet sich durch eine Mittelverschiebung innerhalb des Teilhaushaltes 0800 (aus dem Ansatz 431813 „IM Zuschuss an übrige Bereiche“ an den o. g. Ansatz 431810) sowie einen Rückfluss von Haushaltsmitteln aus dem Haushalt der Beteiligungsverwaltung an den Teilhaushalt 0800 für das ausgelaufene Projekt Innovationsflügel (hierfür waren seit 2017 Haushaltsmittel der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat an die Beteiligungsverwaltung zum Ausgleich eines höheren Verlustes der Braunschweig Zukunft GmbH verschoben worden). Daher stellte diese Erhöhung keine zusätzliche Haushaltsbelastung, sondern lediglich eine Umsetzung bereits vorhandener Mittel dar.
Versorgungsquote im Krippenbereich
Text
Wurde bis zum 31.12.2021 eine Versorgungsquote im Krippenbereich von 45% erreicht?
Begründung
Am 06.11.2018 wurde vom Rat die Vorlage 18-09160 (Kinder- und familienfreundliche Stadt Braunschweig, Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze) beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses war die Anhebung der Versorgungsquote im Krippenbereich auf 45%. Laut Haushaltsplanentwurf (S.167) soll diese Versorgungsquote bis 2022 erreicht sein.
Dazu wird im Entwurf (ebenfalls S.167) weiter ausgeführt, dass die Versorgungsquote am 31.12.2019, 42,3% betragen hätte und zum 31.12.2020 auf 42,8% angewachsen wäre. Der Zuwachs betrug in diesem Jahr also lediglich 0,5%.
Antwort
Die aktuellen Versorgungsquoten im Kindergartenbereich sind im Kita-Kompass 2021/2022 (DS 21-16688) dargestellt. Bei den unter Dreijährigen ergibt sich dort eine Quote von 43,5 %.Die Quote bezieht sich auf die im Kindergartenjahr 2021/2022 erreichte Versorgung. Das bedeutet, dass alle Angebotsveränderungen und -erweiterungen im laufenden Kindergartenjahr berücksichtigt werden, unabhängig davon, wann die Umsetzung erfolgt. Insbesondere bauliche Verzögerungen im Kita-Ausbau führen dazu, dass die angestrebte Versorgungsquote von 45 % zwar in vielen einzelnen Stadtbezirken, aber noch nicht bezogen auf das gesamte Stadtgebiet erreicht werden konnte.
Mittel für PPP unabhängige Schulsanierungsprogramme
Text
1. Warum werden die Mittel für das Schulsanierungsprogramm, die nicht für PPP verwendet werden, von 2021 auf 2022 um rund 1,4 Mio. Euro gekürzt?
2. Warum kommt es innerhalb des Schulsanierungsprogrammes zu einem massiven Kürzen bei den reinen Sanierungsmitteln außerhalb von PPP-Projekten?
Begründung
Im Haushaltsplanentwurf wird auf Seite 190 die Entwicklung der Gesamtaufwendungen für das Schulsanierungsprogramm ohne PPP dargestellt. Die Gesamtaufwendungen sollen von 7,6 Mio. Euro in 2021 auf 6,2 Mio. in 2022 sinken. Im Planungszeitraum wird nach einem kurzzeitigen Anstieg sogar ein massives Absenken auf 4,4 Mio. Euro in 2025 vorgeschlagen. Im besonderen Maße sollen dabei die Instandhaltungsmittel gekürzt werden. Stehen 2021 nocht 7,1 Mio. Euro zur Verfügung, sollen es 2025 nur noch 1,5 Mio. Euro sein.
Dieser Vorschlag kann vor dem Hintergrund des großen Sanierungsstaus nicht nachvollzogen werden.
„Allianz für die Region“ und „Metropolregion“
Text
Welche konkreten Auswirkungen hat die Beteiligung der Stadt an der „Allianz für die Region GmbH“ und der „Metropolregion HBGW GmbH“ in den letzten zwei Jahren für Braunschweig gehabt?
Begründung
Im Entwurf werden 180.000 € und 50.000 € als Beteiligungskosten angesetzt. Dazu wird kritisch hinterfragt, ob daraus ein konkreter Vorteil für die Stadt Braunschweig abgeleitet werden kann.
Antwort
1. Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH Zur Beantwortung wird auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 14. September 2021 (21-16939) verwiesen, in der umfassend über die Gesellschaft berichtet wird.
Ergänzend wird beispielhaft auf derzeit mit oder über die Gesellschaft laufende Projekte insbesondere im Bereich der Stadt/Region Braunschweig verwiesen:
- Projekt „InCa4D“
- Projekt „PaPräKa“
- Projekt „#HealthHack“
- Projekt „ISAN“
- Projekt „Innovative Betreuung, Versorgung und Pflege in Wohn- und Pflegeeinrichtungen durch Roboter – Ein Bürgerwissenschaftlicher Ansatz“
- Projekt „Campus.Metropolregion – Studie Kreative Orte“
- Gemeinschaftsstand „Expo Real“
2. Allianz für die Region GmbH
Die Allianz für die Region GmbH sieht sich insbesondere in ihren vier Aktionsfeldern
- Fachkräfte sichern und gewinnen
- Region vermarkten
- Wirtschaft fördern und Ansiedlung unterstützen
- Mobilität gestalten
Zuschussbedarf Klinikum
Text
1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, warum der Zuschussbedarf für das Klinikum mit 0 € angesetzt wird?
2. Was genau beinhaltet das „Performance Programm“ des Klinikums, mit dem mindestens ausgeglichene Jahresergebnisse des Klinikums ab 2023 erreicht werden sollen?
Begründung
Für 2020 betrug das festgestellte Jahresergebnis -11,9 Mio. € und die Höhe des Zuschusses belief sich auf 35,9 Mio. Euro. 2021 ist ein Ergebnis von -8,9 Mio. € geplant und der Zuschuss soll 11,9 Mio. Euro betragen. Für 2022 sieht der Wirtschaftsplan (aus 2021) ein Ergebnis von – 3,3 Mio. Euro vor. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist die Null erklärungsbedürftig.
Der Begriff „Performance Programm“ des Klinikums findet sich in der Präsentation des Entwurfes. Seine Bestandteile wurden nicht erläutert.
Antwort
Zu 1.: Die Verwaltung sieht aus mehreren Gründen für das Haushaltsjahr 2022 keine Ausgleichszahlungen für das Städtische Klinikum Braunschweig vor: In der entsprechenden Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2021 wird das Jahresergebnis voraussichtlich erreicht (s. Wirtschaftsplan 2022, S. 13). Ferner wurden mit Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vom 10. Dezember 2021 die sog. Freihaltepauschalen für den Zeitraum vom 15. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für aufgrund der COVID-19-Pandemie verschobener oder ausgesetzter planbarer Aufnahmen, Operationen und Eingriffe erneut eingeführt – was darüber hinaus die prognostizierte Zielerreichung begünstigt. Hinsichtlich des Geschäftsjahres 2022 ist zunächst festzustellen, dass sich der Planansatz von rd. -2,8 Mio. € allmählich in Richtung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses bewegt (vgl. hierzu Planansatz 2021: rd. -9 Mio. €; s. Wirtschaftsplan 2022, S. 13), so dass der Ausgleich eines möglichen Jahresfehlbetrages aus den Rücklagen vertretbar erscheint und einen städtischen Zuschuss somit voraussichtlich nicht erforderlich macht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Städtische Klinikum Braunschweig nach bisheriger Maßgabe ohne Zuschüsse der Stadt Braunschweig auskommt und die für das Geschäftsjahr 2020 gezahlten Zuschüsse damit eine Ausnahme darstellen. Im Übrigen wird auf zwei wesentliche Mittel zur Kompensation der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie verwiesen, die der Stellungnahme zur Anfrage A_03 der CDU-Fraktion zu entnehmen sind.
Zu 2.: Die Thematisierung des Ergebnisverbesserungsprogramms „skbs.performance“ (EVP) erfolgte zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung der Stadt Braunschweig (FPDA) am 9. Dezember 2021: Das EVP wurde im Jahr 2019 begonnen und enthält 19 Projekte und Sofortmaßnahmen zur Optimierung verschiedener Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Kostenstellen mit einem kalkulierten Ergebnisverbesserungspotenzial von fast 42 Mio. €, das kumulativ bis Ende 2023 erreicht werden soll (s. Bericht der Geschäftsführung vom 9. Dezember 2021, S. 17 f.; Wirtschaftsplan 2022, S. 18). In der o. g. FPDA-Sitzung legte die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Braunschweig dar, dass trotz andauernder Pandemie an dem Ziel festgehalten wird, mithilfe des EVP im Geschäftsjahr 2023 ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erreichen (s. Bericht der Geschäftsführung vom 9. Dezember 2021, S. 17). Die Berichterstattung über den Fortschritt des EVP erfolgt seitens des Städtischen Klinikums Braunschweig zumeist im Rahmen der Aufstellung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse in den entsprechenden Sitzungen des FPDA.
Produkte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Text:
Warum werden bei verschiedenen Produkten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingerichtet wurden, die Ergebnisse für 2022 auf 0 gesetzt?
Begründung
Beim FB 20 wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die folgenden Produkte eingerichtet:
– Rettungsdienst FB20 Krisenaufw.
– Katastrophenschutz FB 20 – Impfzentren
– Schulische Aufgaben FB20 Krisenaufw.
– Frauenhäuser FB20 Krisenaufw.
– Tageseinrichtungen f. Kinder FB20 Krisenaufw.
– Gesundheitspflege FB20 Krisenaufw. Da die Pandemie noch lange nicht vorbei ist, ist die Null in diesen Bereichen erklärungsbedürftig.
Antwort
Für die Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßig 10 Mio. Euro als zentraler Ansatz im Teilhaushalt FB 20 bereitgestellt. Die in diesem Zusammenhang gebuchten Aufwendungen und Erträge wurden und werden den im Antrag genannten Produkten/Leistungen zugeordnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 war davon auszugehen, dass im Jahr 2022 entsprechende Aufwendungen nicht mehr anfallen werden. Aufgrund der geänderten Situation wurden inzwischen Ansatzveränderungen der Verwaltung in die Listen für die Haushaltsberatungen aufgenommen, so dass bei einem entsprechenden Ratsbeschluss diese Erträge und Aufwendungen in der Endausfertigung des Haushalts 2022 insbesondere beim Produkt „Katastrophenschutz FB 20 – Impfzentren“ dargestellt werden.
Reduzierung der Leistungen des Sozialreferates
Text
Aus welchem Grund wird beim Produkt „Leistungen des Sozialreferates“ (1.31.3119.40) eine Kürzung des Ansatzes – im Vergleich zu 2021 – um 37.000 Euro vorgeschlagen?
Begründung
Gerade der Bereich der Sozialplanung sollte eigentlich erheblich ausgeweitet werden, damit eine bessere fachliche Grundlage für sozialpolitische Entscheidungen besteht. Mit dem im Mai 2020 vom Sozialreferat herausgegebenen „Schlaglichtern Soziales Braunschweig“ sollte damit ein erster Schritt getan werden. Weitere „Schlaglichter“ sollten den alten Sozialatlas – der auch nur unregelmäßig erschienen ist – ersetzen und eine wesentlich größere Datenbasis darstellen. Tatsächlich haben es aber selbst die „Schlaglichter“ aus dem Jahr 2020, auch nach 1,5 Jahren, noch nicht einmal auf die Internetseite des Sozialreferates geschafft (Letzter Eintrag Sozialatlas 2016, Stand: 25.11.2021). Von weiteren Ausgaben der „Schlaglichter“ ganz zu schweigen. Ein weiteres Kürzen ist hier sicherlich nicht angemessen, zumal bereits von 2020 auf 2021 der Betrag um knapp 21.000 Euro abgesenkt wurde.
Antwort
Im Zuge der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2022 wurden fehlerhaft Personalkostenverrechnungen zwischen den Teilhaushalten FB 50 und Referat 0500 ausgeführt. Dadurch wurde ein Teil der Personalaufwendungen, die dem Referat 0500 zuzuordnen sind, beim FB 50 ausgewiesen. Eine Absicht, die Aufwendungen zu kürzen, bestand hierbei nicht. Der Fehler wird mit der Endausfertigung des Haushaltsplans korrigiert.
Zentrale Bürgerservice – Leistungen mit Außenwirkungen
Text
1. Warum sollen die Aufwendungen beim Produkt „Leistungen mit Außenwirkung“ (1.51.5113.01), des FB 61, Zentraler Bürgerservice, erheblich sinken?
2. Welche Aufgaben werden unter diesem Produkt erbracht?
Begründung
Während in 2020 noch ein Betrag von 196.671 Euro (Rechnung) im Saldo dargestellt wird, waren im Jahr 2021 lediglich 79.064 Euro geplant und im Jahr 2022 sollen es nur 20.000 Euro sein.
Antwort
Zu 1) Es ist nicht geplant, die Aufwendungen beim Produkt „Leistungen mit Außenwirkung“ zu reduzieren. Tatsächlich steigen die vorgesehenen Aufwandsansätze mit 35 T€ gegenüber 33 T€ sogar leicht gegenüber der Veranschlagung der Planwerte des Vorjahres. Der im Haushaltsplan erkennbare Rückgang der Produktkosten beruht allein darauf, dass der vormals für das Produkt tätige Mitarbeiter in den Ruhestand getreten ist bzw. dessen Vertretung mit der dazugehörigen Personalstelle in einen anderen Fachbereich gewechselt ist, so dass es hier zu keiner Ausweisung verrechneter Personalansätze und allgemeiner Verwaltungskostenanteile gekommen ist. Die Planstelle steht jedoch unverändert zur Verfügung. Spätestens nach der angestrebten Wiederbesetzung der Stelle, werden wieder Personalkosten und allgemeine Sachkostenverrechnungen und -umlagen ausgewiesen, so dass dann die sichtbaren Gesamtkosten des Produktes insgesamt wieder höher ausfallen werden.
Zu 2) Unter dem Produkt werden die formalen Rechtsetzungsverfahren wie die Mitteilung von Planungsbeschlüssen, Öffentliche Bekanntmachungen, Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange, Sammlung von Stellungnahmen und Unterrichtung der Einwender über die Behandlung Ihrer Einwendungen, Planaushänge in Sitzungen und Aushangflächen, Versand der rechtskräftigen Planunterlagen und der Anträge auf Genehmigung von Flächennutzungsplanänderungen beim Amt für regionale Landesentwicklung verbucht.
Sanierung des Voigtländergeländes
Text
In welchem Zeitabschnitt soll die Sanierung des Voigtländergeländes stattfinden und welche Finanzierungsraten sind vorgesehen?
Begründung
Die Sanierung des Voigtländergeländes ist als Maßnahme 1 des Produktes „Bodenschutz, Altlasten und Kampfmittel“ im Entwurf enthalten. Die Gesamtkosten sollen 4,6 Mio. Euro betragen und unter Zielerreichung heißt es: „2022: Beginn der Sanierung im Zusammenhang mit dem erwarteten Umbau des Einkaufsmarktes“. Bei einer so großen Sanierungsmaßnahme wäre anzunehmen, dass die Gesamtkosten für das Produkt „Bodenschutz, Altlasten und Kampfmittel (1.56.5610.09)“ im Vergleich zu 2021 steigen. Tatsächlich sinken sie aber von 5,9 Mio. (2021) auf 1,5 Mio. (2022).
Antwort
Mit einem öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Grundeigentümerin Hirsch Grundvermögen KG und der Stadt konnte im Jahr 2018 eine Regelung zur Sanierung einer der größten Altlasten im Braunschweiger Stadtgebiet gefunden werden. Kernpunkt der Vereinbarung war, dass die Altlastensanierung zeitgleich mit dem dringend notwendigen Umbau des SB-Marktes erfolgen sollte. Nach dem Wechsel des Eigentümers der Real-Kette ist die Zukunft des Marktes nach wie vor unklar. Bis zur endgültigen Klärung kann die Sanierung nicht abschließend geplant und durchgeführt werden. Diese Situation birgt Chancen. Im Falle von größeren baulichen Veränderungen bis hin zu einem Neubau könnten Sanierungsmaßnahmen unter Umständen zielführender durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass ein konkreter Zeitabschnitt für die Sanierung nicht benannt werden kann, wurden die benötigten Mittel in voller Höhe auf dem Projekt Voigtländer Areal/Sanierung (4E.680010) für 2021 veranschlagt und stehen damit auch in den Folgejahren zur Verfügung.