Sachverhalt:
Mit Einrichten von Parkzonen für E-Scooter innerhalb der Okerumflut (Mitteilung 22-19247) wurde im vergangenen Jahr eine deutliche Entspannung hinsichtlich unachtsam abgestellter E-Scooter erreicht. Durch die Beschränkung dieser Regelung auf den Bereich innerhalb der Okerumflut sind weite Teile des Stadtgebiets jedoch nach wie vor mit den selben Problemen konfrontiert wie zuvor. Eine Ausweitung der Parkzonen auf weitere Teile des Stadtgebiets erscheint daher seit längerem sinnvoll und geboten und wird auch von weiten Teilen der Einwohnendenschaft sowie der Politik gewünscht und befürwortet. Dies zeigen nicht zuletzt auch zahlreiche Anträge seit Ende letzten Jahres in den entsprechenden Stadtbezirksräten:
– Stadtbezirksrat 130 Mitte, Bündnis 90/Grüne, Vorlage 22-19802;
– Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet, Bündnis 90/Grüne, Vorlage 22-19834;
– Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet, Interfraktionell, Vorlage 22-19905;
– Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode, SPD/Bündnis 90/Grüne/BIBS, Vorlage 22-19943;
– Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue, Interfraktionell, Vorlage 22-20210;
– Stadtbezirksrat 221 Weststadt, SPD/Bündnis 90/Grüne/Die LINKE., Vorlage 23-20578.
Darüberhinaus zeigt sich, dass E-Scooter häufig als Teil intermodaler Mobilität, insbesondere in Kombination mit dem ÖPNV, genutzt werden. Dementsprechend wichtig ist es, dass die ausgewiesenen Parkzonen für E-Scooter in unmittelbarer Umgebung der Haltestellen des ÖPNV zu finden sind, sodass ein direkter Umstieg zwischen ÖPNV und E-Scootern erleichtert wird. Hierauf wurde gemäß Mitteilung 22-19247 auch teilweise geachtet. Innerhalb der Okerumflut trifft dies jedoch schätzungsweise nur für weniger als die Hälfte der Haltestellen zu. Der in der Anlage befindliche Vergleich der Standorte aller Haltestellen des ÖPNV (lila) mit denen der vorhandenen Parkzonen für E-Scooter (blau) versucht dies zu veranschaulichen. Die vorgenommenen Markierungen sollen einen groben Überblick geben, welche Haltestellen besser (grün) und welche schlechter (rot) an das E-Scooter-Verleihnetz angeschlossen sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wann ist aus Sicht der Verwaltung mit einer Ausweitung der Parkzonen für E-Scooter auf weitere Teile des Stadtgebiets (bspw. Zone A2, Zone B, Zone C der Geschäftsgebiete für E-Scooter-Sharing gemäß Infoseite E-Scooter der Stadt) zu rechnen?
2. Welche Daten zu Auslastung bzw. Nutzungsverhalten der bisherigen Parkzonen für E-Scooter sind der Verwaltung bekannt, zugänglich oder über die E-Scooter-Sharing-Anbieter erhältlich?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung sowohl in Bezug auf den Zeitrahmen, als auch in Bezug auf die Anzahl zusätzlicher Parkzonen, das Netz der E-Scooter-Parkzonen innerhalb der Okerumflut zu verdichten?
Die Verwaltung erreichten in letzter Zeit mehrere Anträge (DS 22-19802, DS 22-19834, DS 22-19905, DS 22-19943, DS 22-20210, DS 23-20578) aus verschiedenen Stadtbezirksräten und eine Anfrage aus dem AMTA (DS 23-21328) zur Ausweitung/Anpassung von E-Scooter-Parkzonen. Zu diesen wird zusammenfassend mit dieser DS wie folgt Stellung genommen:
Am Hauptbahnhof und in der Innenstadt hatte das Problem achtlos abgestellter E-Scooter ein Ausmaß angenommen, das eine Gegenmaßnahme erforderte. Durch die ausgewiesenen Standflächen am Hauptbahnhof und in der Innenstadt werden Gefährdungen und Behinderungen durch falsch abgestellte E-Scooter reduziert, und auch das Stadtbild profitiert. Diese Maßnahme war nur in Absprache und auf freiwilliger Basis der Anbieter möglich, da ein hybrides System aus Parkzonen und dem Freefloating-Modell innerhalb eines Bediengebiets nicht dem klassischen Geschäftsmodell der Betreiber entspricht. Die Zahl der entsprechenden Beschwerden hat durch diese Maßnahme signifikant abgenommen.
Außerhalb der Okerumflut werden E-Scooter weiterhin im Freefloating-Modell, d.h. stationslos, abgestellt und entliehen. Es ist gleichwohl auf ein behinderungsfreies und verkehrssicheres Abstellen zu achten.
Zu 1.: Im Rahmen eines Evaluationsprozesses prüft die Verwaltung gemeinsam mit den Betreibern, ob sich das Konzept der Parkzonen perspektivisch auf alle Stadtbezirke ausweiten lässt. Der Evaluationsprozess wird voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen sein. Ob dann weitere Parkzonen eingerichtet werden, hängt vom Ergebnis der Evaluation und der Bereitschaft zur Umsetzung durch die Anbieter ab.
Zu 2.: Der Verwaltung liegen keine Daten vor, aus denen sich die Auslastung bzw. das Nutzungsverhalten der bisherigen Parkzonen qualitativ oder quantitativ für alle Betreiber analysieren lässt. Die Verwaltung hat bei den Anbietern nachgefragt, ob und wenn ja, welche Daten dieser Art dort vorliegen und ob diese herausgegeben werden könnten. Diese werden dann in den Evaluierungsprozess einfließen.
Zu 3.: Die Anzahl und Lage der Parkzonen wurde mit den Betreibern abgestimmt. Aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeiten insbesondere in der Innenstadt ist eine Nachverdichtung des flächendeckenden Netzes innerhalb der Okerumflut nicht vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es keine rechtliche Handhabe gibt, die Betreiber zu der Einrichtung von Parkzonen verpflichten.
Da dieses Thema möglicherweise in weiteren Stadtbezirksräten diskutiert wird, erhalten alle Stadtbezirksräte diese DS zur Kenntnisnahme.