Bürgerbeteiligung – Leitlinien und Grundsatzkonzept

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Beschlussvorschlag:

Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung soll um Satz 3. ergänzt werden.

1. Die vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung erarbeiteten Leitlinien werden beschlossen.

2. Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung wird in beigefügter Fassung beschlossen.

3. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird über die per Geschäftsordnung erteilten Aufgaben hinaus damit beauftragt, im zu erarbeitenden Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung auch über vorhabenbezogene Beteiligungsmöglichkeiten hinauszugehen und entsprechende, zum Teil bereits vorhandene, Methoden oder Formate in das Gesamtkonzept einzubetten. Ziel ist es die Partizipation im Sinne der Einwohnendenschaft Braunschweigs zu gestalten.

Sachverhalt:

Im Verlaufe der Sitzungen des Arbeitskreises „Leitlinien und Grundkonzept für Bürgerbeteiligung“ wurde sukzessive deutlich, dass an Bürgerbeteiligung von den unterschiedlichen Teilnehmenden des Arbeitskreises sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt werden:

Einerseits ist es für die Verwaltung bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren wünschenswert konkrete Vorgaben und Sicherheit zur Durchführung zu haben. Ziel ist aus dieser Perspektive eine größere Akzeptanz für Vorhaben der Stadt zu fördern.

Andererseits hat die Einwohnendenschaft ein Interesse daran möglichst transparent, einfach und übersichtlich Informationen, sich zu allen Möglichkeiten sich in der Stadtgesellschaft einzubringen und mitzuwirken, zu erlangen. Ziel ist es aus dieser Perspektive sowohl zu Vorhaben der Stadt, als auch zu jeglichen sonstigen Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten einen möglichst niedrigschwelligen und einfach auffindbaren Zugang zu bekommen.

Während die erstgenannte Perspektive gezielt und strukturiert durch die bisher vorgesehene Erarbeitung von „Leitlinien und Grundkonzept für Bürgerbeteiligung“ adressiert wird, geht die zweite Perspektive in dieser Herangehensweise unter.

Während im Sachverhalt der Ursprungsvorlage (23-21224) als Beispiel von Bürgerbeteiligung das Mitredenportal mit Ideenplattform und Mängelmelder genannt werden, wird sowohl in derselben Vorlage, als auch in der Vorlage 22-17742 zur Erarbeitung von Leitlinien und Grundsatzkonzept, als auch in der Geschäftsordnung des Arbeitskreises explizit und gezielt nur auf Bürgerbeteiligung zu Projekten und Vorhaben, die durch die Stadtverwaltung Braunschweig initiiert wurden, abgezielt.

Diesem Umstand und dem damit verbundenen klaren Ratsauftrag geschuldet konnte sich der Arbeitskreis entgegen seiner eigenen Ergebnisse in den Leitlinien ausschließlich auf Vorhaben der Stadt beziehen.

Um alle Aspekte der Bürgerbeteiligung, und damit auch die Möglichkeiten aller Einwohnenden am Geschehen und der Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft mitzuwirken und sich einfachstmöglich zu informieren, im Sinne der Einwohnendenschaft im zu erarbeitenden Grundsatzkonzept zu berücksichtigen, wird daher die vorgeschlagene Ergänzung des Beschlusses angestrebt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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