Änderungsantrag: Einwohnerbefragung zum Standort für das Zentrum für Musik

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Beschlussvorschlag:

Zum  Zentrum für Musik wird eine Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG durchgeführt. Die dabei zu beantwortende Frage soll wie folgt lauten: Sind Sie dafür, dass die Stadt Braunschweig auch unter Nutzung eigener Finanzmittel ein großes Konzerthaus (Philharmonie) für 1000 Gäste errichtet? 

Antrag


Unser Statement zum Änderungsantrag:

Wir sind für mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Aber anstatt die Menschen nur zu dem möglichen Standort zu befragen, wäre es sinnvoller, die Meinung darüber einzuholen, ob sie überhaupt diese Kombination aus Musikschule und riesigem Konzerthaus haben möchten. Denn diese Kombination bedeutet schließlich auch, dass die neue Städtische Musikschule weiter hinausgezögert wird. Gerade bei einem Projekt dieser Dimension und in einer Zeit, in der die Stadt an vielen Stellen sparen muss, ist es wichtig, die Meinung der Menschen zu berücksichtigen. Der Vorstoß der CDU geht aber nicht weit genug. Wie die kontroverse Diskussion und viele Zuschriften zeigten, sollten wir lieber nachfragen, ob ein solches Konzerthaus von den Einwohnenden überhaupt befürwortet wird.

Unser Statement in der Braunschweiger Zeitung


Originalantrag der CDU und FDP

Zum Standort für das Zentrum für Musik sowie dessen Finanzierung wird eine Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG durchgeführt.

Die dabei zu beantwortenden Fragen sollen wie folgt lauten:
1. Sind Sie dafür, dass das Zentrum für Musik (Kombination aus Städtischer Musikschule und Konzerthaus) in der Innenstadt innerhalb der Okerumflut errichtet wird?
2. Sind Sie dafür, dass das Zentrum für Musik nur umgesetzt wird, wenn die Finanzierung ohne Aufnahme von Schulden, sondern nur durch vorhandene Haushaltsmittel sowie Fördermittel, Spenden etc. erfolgt? 


Abstimmungsergebnis:

Bei vier Fürstimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt

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