Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche geschlechtsspezifischen Daten werden in unserer Kommune in welchen Bereichen bereits erhoben?
2. Wie bewertet das Gleichstellungsreferat die Rolle von Gender Budgeting für die zukünftige Haushaltsplanung?
3. Wie könnten in Zukunft geschlechtsspezifische Daten erhoben werden?
Zu der Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS (DS 24-23056) vom 30. Januar 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die gesetzliche Grundlage des kommunalen Haushaltsrechts. Sie wird ergänzt durch die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung – KomHKVO -). Die Veranschlagung und Bewirtschaftung der Ansätze im städtischen Haushalt erfolgt im Rahmen der o. g. gesetzlichen Rechtsvorschriften.
Gender Budgeting bedeutet die systematische Prüfung aller Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsprozess bei der Aufstellung, Ausführung und Rechnungslegung sowie aller haushaltsbezogenen Maßnahmen auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer sowie auf die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse (vgl. Machbarkeitsstudie Gender Budgeting auf Bundesebene, im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, März 2006, S. 20 f.).
Gender Budgeting in dem vorstehend beschriebenen Sinne wurde in den o. g. gesetzlichen Vorschriften nicht berücksichtigt. Es handelt sich insofern um eine freiwillige zusätzliche Aufgabe. Nach Kenntnisstand der Verwaltung hat derzeit weder die Bundesverwaltung noch die Verwaltung des Landes Niedersachsen Gender Budgeting für sich eingeführt.
Zu 1) Welche geschlechtsspezifischen Daten werden in unserer Kommune in welchen Bereichen bereits erhoben?
Geschlechtsspezifische Daten werden in verschiedenen Bereichen der Verwaltung erhoben. Beispiele sind der Personalbereich (s. DS 21-17493, GLEICHSTELLUNGSPLAN 2021-2023,) oder die Beantragung von Unterstützungen im Sozialbereich (s. 23-21898, Beratungs- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen in Braunschweig). Eine zentrale Datenerhebung erfolgt nicht, so dass die Frage nicht abschließend beantwortet werden kann.
Zu 2) Wie bewertet das Gleichstellungsreferat die Rolle von Gender Budgeting für die zukünftige Haushaltsplanung?
Gender Budgeting ist ein guter Ansatz um Geschlechtergerechtigkeit zu verwirklichen, da die Gleichstellungswirkung im Haushalt dargestellt wird. Eine konsequente Umsetzung wäre eine sehr gute Information über die Auswirkung der eingesetzten Gelder.
Die Voraussetzung hierfür ist eine hohe Genderkompetenz in den einzelnen Fachgebieten sowie eine konsequente Datenerfassung nach Geschlecht. Dies wäre eine gute Grundlage zur Entscheidungsfindung für weitere Maßnahmen.
Das Gleichstellungsreferat unterstützt die Verwaltung bereits dabei, schon in der Planung oder bei Berichten über erfolgte Maßnahmen Daten grundsätzlich geschlechtsspezifisch zu erfassen und darzustellen. Dadurch kann eine Einschätzung erfolgen, ob es Geschlechterunterschiede gibt und wie diese zu beurteilen sind. Beispiele hierfür sind z. B. Sportentwicklungsplanung, Sozialbericht, Unterbringung von Wohnungslosen, Beteiligungsverfahren oder CTC-Schulbefragung.
Zu 3) Wie könnten in Zukunft geschlechtsspezifische Daten erhoben werden?
Auf die Antwort zu Frage 1) wird verwiesen.
Die Landeshauptstadt Hannover – auf die in der Anfrage Bezug genommen wird – hat für sich im Rahmen einer Erprobung im Jahre 2016 festgestellt, dass Gender Budgeting bei Anwendung auf einzelne Leistungen eines Produkts ein wirkungsvolles und angemessenes Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sein kann (vgl. Abschlussbericht zur Erprobung des Gender Budgeting vom 25.08.2016, Ds.1814/2016). Zur Ermittlung der Auswirkungen einzelner Leistungen auf die Geschlechter würden allerdings entsprechende Ausgangsdaten benötigt. Sie sind vor Einführung des Gender Budgeting mit unterschiedlich hohem Aufwand zu ermitteln. Durch die Erprobungsphase stehen jetzt zwar mehr geschlechterbezogene Daten zur Verfügung, gleichwohl fehlen nach wie vor Referenzdaten, um die erhobenen Daten im gesamtwirtschaftlichen oder auch im regionalen Zusammenhang betrachten und bewerten zu können. Für sinnvoll werden konkrete gleichstellungspolitische Zielformulierungen für bestimmte Leistungsangebote in wesentlichen Produkten erachtet.
Im Ergebnis ergibt sich im Hinblick auf die o. g. Erfahrungen bzw. den Umgang mit dieser Thematik aus Sicht der Verwaltung folgende Bewertung:
Die Aufstellung und Ausführung des städtischen Haushalts werden durch die fachlichen Planungen wesentlich geprägt. Sinnvoll ist es daher, konkrete gleichstellungspolitische Zielformulierungen weiterhin im Bereich dieser Fachplanungen zu berücksichtigen.
Diese Zielformulierungen könnten im Rahmen der Haushaltsplanung für bestimmte Leistungsangebote in den wesentlichen Produkten der Teilhaushalte im Haushaltsplan übernommen werden. Dies erscheint auch im Sinne der Anfrage als richtiger nächster Schritt für die Stadt Braunschweig.