Energiearmut: Verzicht auf Energiesperren für 6 Monate in Braunschweig

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Beschlussvorschlag um Energiearmut zu verhindern:

Der Rat bittet die Verwaltung in Abstimmung mit BS Energy und dem Jobcenter dafür zu sorgen, dass innerhalb der nächsten 6 Monate bei Privathaushalten, die Kunde von BS Energy sind, keine Sperrungen der Strom-, Gas- und/oder Fernwärmeversorgung erfolgen.

Sachverhalt:

Bereits zu „normalen Zeiten“ ist sogenannte Energiearmut in Braunschweig weit verbreitet. So haben Ratsanfragen der früheren Linksfraktion in 2013, 2015, 2017 und 2018 erbracht, dass teilweise über 1.000 Haushalte pro Jahr von entsprechenden Sperrungen betroffen sind. Trotz großer Anstrengungen der Sozialverwaltung konnte nicht vermieden werden, dass auch Haushalte mit kranken Menschen oder Kleinkindern von der Sperrung betroffen waren. Vor diesem Hintergrund haben Linksfraktion, SPD und Grüne im Jahr 2019 einen gemeinsamen Antrag in den Rat eingebracht, der die grundsätzliche Ablehnung der Unterbrechung der Energiezufuhr für Haushalte mit kranken Menschen oder kleinen Kindern beinhaltet.

Die ohnehin schon problematische Lage hat sich für viele Menschen durch die gestiegenen Energiepreise weiter verschärft. Laut statistischem Bundesamt sind die Energiepreise von März 21 bis März 22 um 21% gestiegen. BS Energy hat sogar von Februar 2021 bis April 2022 den Preis um 29% (Grundversorgung) angehoben. In dieser Situation muss sich auch die Stadt Braunschweig des Themas noch viel
stärker annehmen und nach Lösungen gegen die steigende Energiearmut suchen.

Der Antrag wird unter anderem im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung und im Verwaltungsausschuss vorberaten und der Stadtrat entscheidet über den Antrag in der Ratssitzung am 24.05.2022.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung unterstützt Menschen bei Zahlungsrückständen in der Energieversorgung seit vielen Jahren. Aufgrund der Steigerung der Energiepreise ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Betroffenen erhöhen wird.

Die Verwaltung kooperiert eng mit BS Energy als Grundversorger.

Kund*innen von BS Energy, denen die Sperrung droht, werden von dort an die Verwaltung verwiesen. In der Beratung wird geklärt, ob das Einkommen zu gering ist, um zahlen zu können und durch Sozialleistungen aufgestockt werden muss. In diesen Fällen werden die Betroffenen bei der Antragstellung unterstützt. Manchmal werden durch Nachzahlungen der Leistungsträger die Rückstände ganz oder teilweise ausgeglichen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können im SGB II Darlehen und im SGB XII ein Darlehen oder eine Beihilfe gewährt werden.

2021 sind der Verwaltung 175 Fälle bekannt geworden. In 78 % der Fälle konnten Versorgungssperren verhindert bzw. aufgehoben werden. In den anderen Fällen arbeiteten die Betroffenen nicht mit oder wünschten keine weitere Beratung. Wenn in solchen Fällen Kinder im Haushalt sind, wird das Jugendamt informiert.

Eine grundsätzliche Aussetzung von Sperrungen würde bewirken, dass manche Personen weiter nicht zahlen und sich auch nicht um die Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Leistungen bemühen, mit denen die Abschläge gesichert werden könnten. Das Problem würde nicht gelöst, sondern aus Sicht der Verwaltung verschoben. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, den Energieversorgern die Kosten zu erstatten. Die Verwaltung setzt deshalb weiterhin auf qualifizierte Beratung, die allen Bürgerinnen und Bürgern Braunschweigs offensteht.

Abstimmungsergebnis: 

Abgelehnt

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