Modellprojekt „Drug Checking“ zur Schadensminimierung und Suchtprävention

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Sachverhalt:


Drug-Checking kann Leben retten und ist ein wichtiger erster Kontakt mit Beratungsstellen. Der Konsum unbekannter psychoaktiver Substanzen kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, insbesondere wenn es sich um auf dem Schwarzmarkt gehandelte und potenziell gefährliche Substanzen handelt. Durch Fehleinschätzungen und Mischkonsum von Drogen kommt es vermehrt zu Not- und Todesfällen. Durch die Identifizierung besonders gesundheitsschädlicher Präparate, des tatsächlichen Wirkstoffgehalts und giftiger Streckmittel können Verbraucher frühzeitig gewarnt werden und besonders starke Nebenwirkungen sowie Überdosierungen vermieden werden.

Das „Drug-Checking“-Programm umfasst die chemische Analyse von psychotropen und potentiell gefährlichen Substanzen. Dabei werden alle bisher bekannten Substanzen identifiziert und ihr Gehalt (Menge) bestimmt. Die Ergebnisse dieser Analysen dienen als Grundlage für eine Gefahrenberatung der Konsumierenden, damit sie wissen, was möglicherweise ihren Drogen beigemischt wurde und welche Substanzen sie tatsächlich zu sich nehmen. Wichtig sind zeitnahe Ergebnisse, da Drogenkonsum oft eine impulsive Entscheidung ist. Das Ziel solcher Projekte ist die Suchtprävention, Aufklärung über die Gefahren sowie die Schadensminimierung beim Drogenkonsum. Gerade Freizeitkonsumierende können so noch früh erreicht werden und für Risiken sensibilisiert werden. Das Angebot muss kostenlos und anonym sein. Daher muss eine Übernahme der Kosten geklärt werden.

Auch abhängige Konsumierende sollen mit dem Projekt erreicht werden, da gerade hier das Gesundheitsrisiko besonders hoch ist. In einem aktuellen Artikel aus der Braunschweiger Zeitung wurde davon berichtet, dass vor allem in der Heroin-Szene vermehrt die gefährliche synthetische Droge „Peevee“ konsumiert wird, die sich auf dem illegalen Braunschweiger Drogenmarkt verbreitet und die Konsumierenden aggressiv und unberechenbar macht. Die Drogenberatungsstelle warnte davor, dass gerade die unbekannte Zusammensetzung die Droge gefährlich macht.

https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article239715169/Fachleute-alarmiert-In-Braunschweig-kursiert-gefaehrliche-Droge.html

Die Möglichkeit, illegale Drogen legal testen zu lassen, wurde Ende Juni im Bundestag beschlossen. Nach dem Tod junger Menschen durch die Ecstasy-Pille „Blue Punisher“ erscheint ein solcher Schritt dringlicher denn je. In Berlin wird Drug checking bereits seit Juni 2023 angeboten.

Eine Zusammenarbeit mit Organisationen wie der Drogenberatungsstelle Braunschweig (Drobs), dem Gesundheitsamt, Streetworkern, der Aids-Hilfe und der Party- und Clubszene Braunschweig wäre dabei sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche rechtlichen und organisatorischen Schritte wären für die Einrichtung einer Drug Checking Station in unserer Kommune notwendig?

2. Welche finanziellen Ressourcen wären erforderlich, um ein effektives und zuverlässiges Drug-Checking-Programm in unserer Kommune zu etablieren und aufrechtzuerhalten?  


Zur Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI vom 21.11.2023 (DS 23-22652) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:


Die Einrichtung von Drug Checking Stationen ist in § 10b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Damit Drug Checking Stationen eingerichtet werden können, bedarf es einer Rechtsverordnung der Landesregierung. In Niedersachsen gibt es eine solche Rechtsverordnung bisher nicht. Ob und wann mit einer entsprechenden Rechtsverordnung gerechnet werden kann, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Sofern eine Rechtsverordnung vorliegt, bedarf es aufgrund der Erfahrungen aus Berlin umfangreicher, zeitintensiver Vorarbeiten vor Einrichtung einer Drug Checking Station.
So ist u. a. ein aussagefähiges Konzept zu erstellen und eine Kooperationsvereinbarung zwischen Justiz, Polizei, Träger, Kommune und Prüfinstitut zu schließen.

 

Zu Frage 2:

 

Der finanzielle Aufwand wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beziffern.

 

Aufgrund der Erfahrungen in Berlin entstehen Kosten für folgende Ausgabepunkte:

 

–          Räumlichkeiten für eine Laborstelle zur Entgegennahme von Proben

–          Personal für die Entgegennahme von Proben (Laborant und Hilfskraft)

–          Staatl. Labor für das Testen der Proben

–          Räume und Personal für Sprechstunden (Besprechung der Testergebnisse). In Berlin gibt es drei Trägervereine, die mit insgesamt 200.000 € bezuschusst werden.

 

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