Bezirksrat 130 Mitte: Müllproblem im Bebelhof?

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Sachverhalt:

Bewohner:innen des Bebelhofes beschweren sich über einen insgesamt ungepflegten Zustand, Schmutz auf Straßen und Wegen sowie eine starke „Vermüllung“ in ihrem Wohnviertel.

Als Beispiel genannt wurde der öffentliche, kleine Parkplatz am Ende der Hans-Porner-Straße an der Einmündung in die Salzdahlumer Straße. Der Platz würde zu selten gereinigt, die dort befindliche Bank sei oft beinahe zugewachsen und der Mülleimer daneben würde ständig überquellen, da Kund:innen eines nahen Imbisses dort gern ihr Essen verzehren.

Insgesamt lassen Reinigung und Müllbeseitigung zu wünschen übrig. Müll würde teilweise neben den Tonnen abgestellt.

Ein spezielles Problem besteht in der Borsigstraße: Hier stehen ständig „entsorgte“ Farbeimer auf dem Gehweg entlang des Lidl-Parkplatzes und stellen eine Gefahr z. B. für spielende Kinder dar.

Laut Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig sind alle Straßen des Bebelhofes in Reinigungsklasse IV eingestuft und müssten somit einmal in zwei Wochen gereinigt werden. Ausnahmen bilden die Straßenabschnitte im südwestlichen Bereich zur Salzdahlumer Straße hin, deren Reinigung auf die Anlieger:innen übertragen ist.

Anfragen:

  1. Ist die oben beschriebene Situation der Verwaltung bekannt und wenn ja, welche Gründe sieht die Verwaltung dafür? 
  2. Unter welchen Umständen wäre es möglich, die Frequenz der Leerungen der Mülleimer/-tonnen zu erhöhen bzw. besonders verschmutzte Straßen und Plätze in der Reinigungsklasse „hochzustufen“? 
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem Farbeimer-Problem beizukommen?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.:

Am gleichen Tag der Anfrage hat ein Ortstermin stattgefunden. Die dargestellte Situation kann nur teilweise (im Hinblick auf die Farbeimer-Thematik, siehe Frage 3) aus Sicht der Verwaltung bestätigt werden.

Die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) reinigt und leert auftragsgemäß und satzungskonform.

Bei sämtlichen angefahrenen Straßen und Stellen waren zum Ortstermin (außer 3 abgestellte Taschen an den Alttextilcontainern an der Borsigstraße) keine weiteren hinzu gestellten Abfälle zu erkennen.

Bezüglich der beiden Bänke Hans-Porner-Straße / Salzdahlumer Straße ist festzustellen, dass der Platz und die Bänke grundsätzlich sauber und nutzbar waren. Zudem war im Papierkorb noch viel Platz für weitere Abfälle. Ein „Freischneiden“ war zum Zeitpunkt des Besuchs keineswegs angemessen. Auf dem Platz war allerdings aufgrund der langen Trockenheit verfrüht abgeworfenes Laub zu sehen.

Die Verwaltung wird die Situation zum Bebelhof weiter im Blick haben.

Zu 2.:

Die Erhöhung des Behältervolumens für Rest- und Bioabfall ist jederzeit möglich. Es können sowohl die Behältergrößen angepasst werden, als auch die Leerungshäufigkeiten der Großbehälter ab 550 Liter erhöht werden. Die Eigentümer der Grundstücke können bedarfsgerechte Änderungen individuell beantragen.

Die Reinigungsklassen der Straßenreinigung richten sich nach dem Grad der zu erwartenden Verschmutzung der jeweiligen Straße. Diese werden insbesondere über den Baumbestand, die Stärke des Verkehrs (KfZ, Radfahrer, Fußgänger) und die Einwohnerdichte ermittelt.

Für die Erhöhung von Reinigungsklassen müssten sich also die o. g. Kriterien deutlich verändert haben. Aufgrund der wiederkehrenden und aktuell anlassbezogenen Beurteilung, sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung die Reinigungsklassen im Bebelhof zu verändern.

Die Leerungshäufigkeit der Papierkörbe folgt der Festlegung der Reinigungsklasse.
In beiden Fällen würde mit einer Verstärkung der Leerungs- bzw. Reinigungsleistung eine Erhöhung der Gebühren bedeuten.

Zu 3.:

Es ist der Verwaltung bekannt, dass zusätzlich zu den regulären Terminen des Schadstoffmobils an der Abgabestelle Bebelhof – Borsigstraße häufiger Farbeimer abgestellt werden.

Bei den illegalen Abfallabstellungen auf dem Gehweg handelt es sich nicht um ein Service-Defizit. Es stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Entsorgung zur Verfügung (Schadstoffmobilstandorte + zwei feste Standorte/Wertstoffhöfe zur Abgabe). Zudem gibt ALBA zum Thema Schadstoffentsorgung/-abgabe eindeutige Hinweise über den Kundenservice, den Abfallratgeber und über die Website.

Auf der Website heißt es :

„Schützen Sie die Umwelt! Das Abstellen von Schadstoffen und Abfällen ist verboten! Schadstoffe dürfen nur direkt an das Personal des Schadstoffmobils übergeben werden! Andere Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Schadstoffe sind für die Umwelt und speziell für spielende Kinder aber auch für Tiere eine erhebliche Gefahr. Deshalb wird jede Zuwiderhandlung verfolgt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet oder können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Helfen auch Sie mit, Schäden für die Umwelt zu verhindern. Für Hinweise an die ALBA Braunschweig GmbH, die zur Täterermittlung führen, wird eine Belohnung von 50 Euro gezahlt.“

Des Weiteren fahren die Mitarbeiter der Sondereinsatzgruppe (ALBA) die Stelle zur Kontrolle und Reinigung bereits wöchentlich an.

Nach Auswertung der Verwaltung kann festgehalten werden: Es handelt sich vielmehr um die mangelnde Bereitschaft einzelner Menschen, ihren Abfall am angebotenen Termin bzw. Ort abzugeben.

Aufgrund der abgestellten Farbeimer wurde die ALBA wurde informiert, damit die Verschmutzung zeitnah entfernt werden kann.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch die Bürgerinnen und Bürger ALBA problemlos von solchen Missständen informieren können. Alternativ können auch Verschmutzungen beim städtischen Ideen- und Beschwerdemanagement (https://www.mitreden.braunschweig.de/node/1358) gemeldet werden.

Der Zentrale Ordnungsdienst wird parallel mit dieser Mitteilung gebeten, dort verstärkt zu bestreifen und die Straftaten gegebenenfalls anzuzeigen.

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