Schulwegsicherheit an der IGS Wendenring

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Anfrage

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe am 10.10.2025 wurde die Erschließung der IGS Wendenring (25-26491-01) beschlossen. Wir sehen unter anderem folgende Risiken bei der beschlossenen Variante:

1. Vor der Schule ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg geplant, was vor Allem bei Schulschluss zu erheblichen Risiken führen kann.
2. Statt einer Ampel sieht die Planung eine Querungshilfe vor. Auch dabei ist das zu erwartende Verhalten der Schülerinnen und Schüler unserer Meinung nach nicht genügend berücksichtigt. So kann z. B. davon ausgegangen werden, dass bei einer Freundesgruppe nicht ein Kind zurückbleiben wird, nur weil es bei der Querungshilfe eng werden könnte.

In diesem Zusammenhang möchten wir wissen, ob der Runde Tisch für Schulwegsicherheit bei der Planung involviert war. Wenn ja, wie hat der Runde Tisch die geplante Erschließung bewertet? Und wenn der Runde Tisch nicht involviert war, wieso wurde er nicht beteiligt?


Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1. Gemeinsamer Geh- und Radweg

Der gemeinsame Geh- und Radweg wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit gewählt, weil er eine gemeinsame Fläche schafft, auf der sich alle Verkehrsteilnehmenden gegenseitig wahrnehmen und Rücksicht nehmen müssen. Der Radverkehr wird zu besonderer Vorsicht und reduzierter Geschwindigkeit verpflichtet, anstatt auf seinem separierten Weg eine Vorfahrt zugewiesen zu bekommen, was das Risiko von Konflikten deutlich senkt. Die Anlage eines getrennten Geh- und Radweges wäre aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten nur mit schmalen Querschnitten möglich. Insbesondere zum Schulschluss könnte dies zu Konflikten führen, da erfahrungsgemäß Schülerinnen und Schüler die Wegefläche vollständig nutzen und sich nicht an eine strikte Trennung halten.

2.Querungshilfe statt Lichtsignalanlage

Das dargestellte Verhalten von Gruppen von Schülerinnen und Schülern unterscheidet sich
nicht grundsätzlich bei einer Querungsinsel von einer Lichtsignalanlage (LSA). Sowohl bei
einer Querungshilfe als auch bei einer LSA kann es vorkommen, dass eine Gruppe zusammen bleiben möchte. Bei einer lichtsignalgeregelten Anlage besteht zusätzlich die Gefahr,
dass der Kraftfahrzeugverkehr bei Grün die Vorfahrt einfordert und weniger auf eventuell
noch querende Kinder achtet.


Einbindung des Runden Tisch Schulwegsicherheit:
Die Einrichtung einer Querungshilfe ist verbindliche Auflage aus dem Verkehrsgutachten
zum Bebauungsplan HA 143 „Wendenring-Nord“ (6. IGS). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden alle gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte durchgeführt. Eine
Stellungnahme des Runden Tisch Schulwegsicherheit ist sowohl in der Beteiligung nach § 4
(1) BauGB als auch § 4 (2) BauGB nicht erfolgt.
Vor der erwähnten Beschlussfassung erfolgte eine verwaltungsinterne Abstimmung, in der u.
a. die Radverkehrsbeauftragten, Straßenverkehrsbehörde, der FB Schule sowie die Polizei
einbezogen waren. Diese sind auch im Runden Tisch Schulwegsicherheit vertreten. Zusätzlich konnten sowohl der Stadtbezirksrat 330 als auch der vom Rat beauftragte Ausschuss für
Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben im Rahmen des Gremienlaufs sich Gehör verschaffen. Aufgrund der personellen Überschneidungen wurde eine gesonderte Beteiligung des
Runden Tisches deshalb als nicht mehr notwendig erachtet.

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