Anfrage: Schließung der Stadthalle zum 1. Januar 2022? Klärung der Unterbringung von Impfzentrum und Gremiensitzungen?

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Sachverhalt:

Am 19.12.2017 wurde vom Rat mehrheitlich die Ausschreibung eines PPP-Modells zur Sanierung der Stadthalle beschlossen. Eine Vergabeentscheidung sollte nur erfolgen, wenn die erzielten Ausschreibungsergebnisse der dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelten Kosten der Eigenerledigung entsprechen oder günstiger sind.

Grundlage des Beschlusses war eine von „Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD)“ erstellte Machbarkeitsanalyse. In der Beschlussvorlage hieß es: „Die PD empfahl in der Machbarkeitsanalyse aufgrund der deutlichen qualitativen Vorteile eines erweiterten TU-Modells gegenüber der Umsetzung von Einzelmaßnahmen durch verschiedene Auftragnehmer, die Modelle a. und d. im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung über einen langfristigen Betrachtungszeitraum rechnerisch gegenüberzustellen. Mit dem erweiterten TU-Modell würde die Stadt in die Lage versetzt, bei hoher Kosten- und Terminsicherheit ein ganzheitliches Sanierungskonzept umsetzen zu können, bei dem die Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt und auf die Anforderungen des zukünftigen Veranstaltungsbetriebs abgestellt sowie die Verantwortungen zwischen den Partnern klar verteilt sind.“

Der Zeitplan für das Sanierungsvorhaben sah vor, dass der Rat über die Zuschlagserteilung zur Auftragsvergabe im Dezember 2020 entscheiden sollte. Anfang Februar 2020 war ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb eingeleitet worden. Im Ergebnis wurde überhaupt kein Teilnahmeantrag abgegeben und das Verfahren musste aufgehoben werden.

Am 24.11.2021 gab es zu diesem Thema die vorerst letzte Mitteilung außerhalb von Sitzungen (21-17299). Dort ist von einem neuen Vergabeprozess die Rede, der dazu führen könnte, dass es im Dezember 2021 „finale Angebote“ geben soll. Diese sollen „mit Unterstützung durch die Berater“ ausgewertet werden und in ausgewerteter Form die Ratssitzung im Februar 2022 erreichen. Das Bauvorhaben soll dann von 2022 – 2024 abgewickelt werden. Im Wirtschaftsplan 2022 der „Stadthallen Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH“ (DS 21-17320) heißt es konkretisierend: „Die Wirtschaftsplanung 2022 der Stadthallen-GmbH ist wesentlich von der Schließung der Stadthalle zum 1. Januar 2022 geprägt.“

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Wie belastbar ist die Aussage, dass die Stadthalle zum 1. Januar 2022 geschlossen wird und anschließend die seit 4 Jahren beschlossene Sanierung beginnt?

2. Falls die Aussagen in der Verwaltungsmitteilung und im Wirtschaftsplan belastbar sind: Wo sollen das Impfzentrum und die Gremiensitzungen des Stadtrates erfolgen?

3. Ist zu erwarten, dass die neuen „finalen Angebote“ wirtschaftlicher als die Eigenrealisierung (Gesamtbarwert: 81,7 Mio. Euro) sind?  

Antwort der Verwaltung:

Bezüglich der Fragen 1 und 3 verweist die Verwaltung auf die öffentliche Ratsmitteilung zum Sachstand der Sanierung Stadthalle (Drucksache 21-17501). Neben der Frage eines neuen Modells für die Umsetzung der Sanierung wird auch die Frage einer alternativen Umsetzungsorganisation verwaltungsintern geprüft. Hierfür erwägt die Verwaltung auch die Umsetzung über eine Projektgesellschaft. In diesem Zusammenhang wird im weiteren Verfahren auch betrachtet, ob vorhandene Gesellschaften – beispielsweise auch die Strukturförderung Braunschweig GmbH – hierfür in Frage kommen.

Zur Frage 2 teilt die Verwaltung mit, dass derzeit gemeinsam zwischen der Verwaltung und der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Möglichkeiten eines reduzierten Weiterbetriebs der Stadthalle geprüft werden. Dies schließt auch die Nutzung der Stadthalle für städtische Gremiensitzungen sowie den Betrieb des Impfzentrums in der Stadthalle mit ein.

 

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