Anfrage zum Verhinderter Streik am städtischen Klinikum Braunschweig – Aufklärung und mögliche Unterstützung der Beschäftigten

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Sachverhalt:

Krankenhäuser und Gewerkschaften treffen bei Streiks Notdienstvereinbarungen, damit die Versorgung der Patienten sichergestellt ist. Die Verhandlungen zwischen dem Braunschweiger Klinikum und Verdi waren jedoch gescheitert. Vor dem geplanten zweitägigen Warnstreik am 22. und 23. März war die Klinikums-Leitung vor das Arbeitsgericht gezogen. Dort erwirkte der Geschäftsführer des Klinikums, Dr. Andreas Goepfert, per einstweiliger Verfügung, dass an den beiden Streiktagen die Hälfte aller Operationssäle (14 von 28) und die dazugehörigen Stationen besetzt und einsatzbereit sein müssen. Auch die Stationen der Urologie und der Unfallchirurgie konnten entgegen der Planung von Verdi nicht bestreikt werden. Das Urteil kam einem faktischen Streikverbot gleich. Nach Angaben von Verdi entspricht die Besetzung von 14 OP-Sälen dem Dreifachen des Wochenendniveaus und damit einer Besetzung, die über eine Notfallversorgung weit hinausgeht.

Die Argumentation seitens des Arbeitgebers und auch der zuständigen Richterin vom Arbeitsgericht, dass das Patientenwohl sonst nicht gewährleistetet wäre und dieses vor dem Streikrecht steht, ist bei dem Blick auf die Vorschläge, die Verdi gemacht hat nicht überzeugend. Verdi hatte vor Gericht angeboten, statt an zwei Tagen nur einen Tag zu streiken und einen Notdienst wie am 15. März zu gewährleisten. Dort hatten die Beschäftigten des Klinikums einen Notdienst auf Wochenend-Niveau geleistet, wie er auch an anderen Maximalversorgern bei Streiks üblich ist. Fünf der insgesamt 28 OP-Säle waren demnach besetzt.

Die Entscheidung, die Notdienstpläne auf dem Regelniveau zu halten, macht den Eindruck, dass das Streikrecht nicht dem Patientenwohl, sondern dem Erbringen von Leistungen untergeordnet wurde. Laut einem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 27. März, wurde von fast 1900 Beschäftigten eine Petition an Oberbürgermeister Dr. Kornblum übergeben, mit der Forderung an die Politik, die Geschäftsführung des kommunalen Krankenhauses in ihre Schranken zu weisen und das Streikrecht zu schützen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist in Zukunft eine bessere Kontrolle des Klinik-Managements geplant, um solche umstrittenen Entscheidungen bezüglich des Streitrechts zu verhindern?
  2. Sind aktuell Maßnahmen seitens der Stadt geplant, um das Streikrecht der Beschäftigten des Klinikums zu gewährleisten?
  3. Was wird derzeit unternommen, um die Verhandlungen zur Einrichtung eines Notdienstplans zu unterstützen

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.:

Die Kontrolle des Klinikmanagements obliegt dem Aufsichtsrat des Städtischen Klinikums, der seinen Auftrag in- und außerhalb von regelmäßig stattfindenden Sitzungen nachkommt. Da die operative Geschäftstätigkeit Aufgabe der Geschäftsführung ist, entspricht es insofern nicht der Zuständigkeit des Aufsichtsrates, die Geschäftsführung im vorliegenden Fall zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung anzuhalten.

Zu 2. und 3.:

Es ist ein Anliegen der Stadt Braunschweig, einen Ausgleich zwischen der Rechtspflicht des Städtischen Klinikums zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung während des Arbeitskampfes und dem Streikrecht der Beschäftigten zu finden. Die Verwaltung sieht sich als kommunale Trägerin daher in einer intermediären Rolle. Aus diesem Grund ist die Verwaltung bestrebt, ver.di und die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums bei der Kompromissfindung zu unterstützen.

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