Dringlichkeitsantrag Galeria Arbeitsplätze retten

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Braunschweig beteiligt sich an den Nachverhandlungen zwischen dem Galeria-Konzern und der Volksbank BraWo als Vermieterin. Zum Erhalt des Standortes Braunschweig und der 185 Arbeitsplätze soll die Stadt Braunschweig sich zusätzlich über die von der Vermieterin zugesagten 10 Mio. Euro an der Sanierung des Kaufhauses beteiligen. Diese Beteiligung kann über einen Teilerwerb der Immobilie und der damit einhergehenden Refinanzierung über Mieteinnahmen oder über andere geeignete Maßnahmen erfolgen.

Sachverhalt:

In der Braunschweiger Zeitung vom 15. März erklärt der Betriebsratsvorsitzende von Galeria, Stefan Nagelschmidt, dass es noch die Möglichkeit gebe, die drohende Schließung des Galeria-Hauses und den damit einhergehenden Verlust von 185 Arbeitsplätzen abzuwenden. Konkret spricht er an, dass die Vermieterin einen 30%tigen Mietnachlass und eine Investitionszusage über 10 Mio. Euro abgegeben habe. Dies reiche möglicherweise nicht aus und daher forderte er eine Beteiligung der Stadt.

Auch die Geschäftsleitung von Galeria stellt eine Rücknahme der Schließungspläne in Aussicht. Beim NDR heißt es dazu am 14.03.:
„Die Filiale in Braunschweig erwirtschafte zwar ein positives Filialergebnis, leider würden in der Filiale aber sehr hohe Kosten für die Instandhaltung bevorstehen, schrieb ein Galeria-Sprecher am Dienstag auf Anfrage des NDR. Diese Kosten müssten von Galeria als Mieter getragen werden, könnten jedoch „auch durch ein positives operatives Geschäft nicht erwirtschaftet werden“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Daher habe man sich für eine Schließung des Standorts entschieden. Der Sprecher stellte in Aussicht, dass es zu einer Neubewertung der Situation kommen könne, sollten sich „signifikante Änderungen ergeben“.

Der vorliegende Antrag stellt durchaus keine einfache Entscheidung dar. Wie so oft sind Gewinne privat und Verluste öffentlich. Der eigentliche Profiteur der staatlichen und kommunalen Hilfe ist der Österreicher Rene Benko, dessen Vermögen auf 5,6 Milliarden Dollar geschätzt wird.

Aber die Stadt hat hier nur die Wahl zwischen zwei negativen Möglichkeiten: Auf der einen Seite der Verlust von Arbeitsplätzen, der Verlust des wichtigsten Ankermieters in der Innenstadt und damit einer massiven Verödung (u.a. mögliche Probleme für P&C mit gleicher Kundschaft und Nicht-Realisierung der Burggasse), auf der anderen Seite die finanzielle Unterstützung eines Milliardärs.

Der Verlust des Galeria-Hauses ist für uns die deutlich negativere Variante und daher schlagen wir vor, dass die Stadt alles dafür tut, die Schließung zu verhindern. Ein Brief an die Galeria-Geschäftsleitung und allgemeine Gesprächsrunden sind deutlich zu wenig.  

Lesen Sie dazu auch:

Die FRAKTION – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI will Galeria-Arbeitsplätze retten – Stadt soll sich an Sanierungsmaßnahmen finanziell beteiligen

Ergebnis:

Die Dringlichkeit wird bei 36 Fürstimmen nicht anerkannt.

Zum Dringlichkeitsantrag der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt Braunschweig nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zum Dringlichkeitsantrag der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt Braunschweig nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass die Schließung des Karstadt-Warenhauses in der Schuhstraße eine Zäsur für die Braunschweiger Innenstadt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre. Sie wird die ihr verfügbaren Möglichkeiten für eine mögliche Lösung nutzen.

Bereits seit Bekanntwerden der erneuten Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Konzern und der Volksbank als Immobilieneigentümerin und Vermieterin. So wurde bspw. mit einem Letter of Intent an Galeria angeboten, zur geplanten Fortführung im neuen Konzept einen Beitrag zu leisten und Teilflächen mit städtischen Angeboten zu bespielen.

Die Verwaltung macht sich natürlich weiterhin für den Erhalt des Standorts stark und hat den Verhandlungspartnern angeboten, die weiteren Verhandlungen eng zu begleiten und zu unterstützen, wo sie dies im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Kommune kann. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass hierfür die einvernehmliche Bereitschaft auf Seiten der Verhandlungspartner vorhanden sein muss, da es sich um eine privatrechtliche Vertragssituation handelt, auf die die Kommune keinen oder nur äußerst begrenzten Einfluss hat. Die Verwaltung führt auch Gespräche mit der Arbeitnehmervertretung und ver.di sowie der Agentur für Arbeit und weiteren Arbeitsmarktakteuren.

Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass einer Unterstützung durch die Stadt Grenzen gesetzt sind. Einschlägig sind beispielsweise das Vergaberecht, Beihilfevorschriften der EU und das Wettbewerbsrecht. Selbstverständlich lotet die Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um eine bestmögliche Lösung unter den gegebenen Umständen herbeizuführen.

Weil der genaue Stand der Verhandlungen und auch die ungeklärten Punkte nicht im Detail bekannt sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zu geeigneten Unterstützungsmaßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, bei dieser dynamischen Entwicklung möglichst bedarfsgenaue und vor allem rechtlich einwandfreie Lösungen unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure und deren fachliche Kompetenz zu entwickeln und umzusetzen.

Eine frühzeitige Festlegung möglicher Handlungsoptionen durch einen Ratsbeschluss sieht die Verwaltung aus den genannten Gründen daher als nicht zielführend an.

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