Keine zeitliche Einschränkung des Mobil-Tickets

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Beschlussvorschlag:

Der Rat möge beschließen:

Die Vertreter:innen der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweiger Verkehrs GmbH anzuweisen, die folgenden Schritte vorzunehmen:

Die zeitliche Einschränkung der Nutzung des „BS-Mobil-Tickets“ wird aufgehoben. Das „BS-Mobil-Ticket-Plus“ wird eingestellt.

Sachverhalt:

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB IX, SGB XII), Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte, haben in Braunschweig Anspruch auf den „Braunschweig Pass“. Dieser berechtigt zum Bezug des vergünstigten Braunschweiger „Mobil-Tickets“. Bereits in der Vergangenheit gab es mehrfach Diskussionen über die zeitliche Nutzungseinschränkung des „Mobil-Tickets“. Insbesondere für die Gruppe der Geringverdiener ist die Nutzung des „Mobil-Tickets“ zwar vorgesehen, praktisch kann die Nutzung aber nicht erfolgen, da der Arbeitsbeginn für diese Menschen in der Regel weit vor 8.30 Uhr erfolgt.

Dieses Problem wurde abgemildert, indem das „Mobil-Ticket-Plus“ eingeführt wurde. Hier gibt es keine zeitliche Nutzungseinschränkung, dafür ist dieser Fahrschein teurer. Während das „Mobil-Ticket“ mit Nutzungseinschränkung derzeit 17 €/Monat kostet, sind es beim „Mobil-Ticket-Plus“ 25 €/Monat. Vor dem Hintergrund, dass der derzeitige Regelsatz für Mobilität bei 40,27 €/Monat liegt und davon auch Zugreisen, Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Fahrräder, Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für PKW aufgrund der Zumutbarkeitsregeln für Geringverdiener, getätigt werden müssen, sind die derzeitigen 25 €/Monat nicht angemessen.

Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, dass wir die Teilhabechancen für die Ärmsten in unserer Stadt weiter verbessern und das komplizierte System vereinfachen.

Stellungsnahme der Verwaltung in Abstimmung mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG):

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 18.02.2020 (Drs.-Nr. 20-12642 bzw. Änderungsantrag Drs.-Nr. 20-12706) wurde das Mobil-Ticket-Plus zum Preis von 25,00 € für Erwachsene neu ab dem 01.07.2020 eingeführt.

Dieses berechtigt zur Nutzung des gesamten ÖPNV-Angebotes in Braunschweig ohne zeitliche Einschränkungen und richtet sich insbesondere an Geringverdienerinnen und Geringverdiener (u. a. auch Aufstockerinnen und Aufstocker), die regelmäßig vor 8:30 Uhr den ÖPNV nutzen müssen.

Der Preis des Mobil-Tickets-Plus (25,00 €) stellt im Vergleich zum Erwerb einer Plus-Monatskarte (Abo) zum aktuellen Preis von 59,60 € zum Stadttarif eine Kostenersparnis in Höhe von 34,60 € dar. 

Insbesondere in verdichteten Stadtverkehren, wie auch in Braunschweig, ist die Fahrgastnachfrage in der Frühspitze (ca. 7:00 Uhr bis ca. 8:30 Uhr) maßgebend für den Fahrzeugeinsatz und die Anzahl der vorzuhaltenden Fahrzeuge eines Verkehrsunternehmens. So hat die BSVG bereits im Herbst 2020 zusätzliche Busse beschaffen und in der Frühspitze einsetzen müssen, um der gestiegenen Nachfrage insbesondere aus der Einführung einer stark rabattierten Schülerfahrkarte und einer nicht mehr zeitlich begrenzten Mobil-Ticket-Plus Fahrkarte gerecht werden zu können.

Nennenswerte Kapazitätsreserven bestehen in der Frühspitze nicht (Wichtig: Die derzeitige Sondersituation aus der Corona-Pandemie ist nicht maßgebend). Aus diesem Grund sollte die Entfristung ausschließlich für die Zielgruppen erfolgen, die nachweislich vor 8:30 Uhr den ÖPNV zwingend nutzen müssen und bereits in der Frühspitze zu den Fahrgästen zählen.

Der Differenzbetrag zum Tarifpreis einer Plus-Monatskarte (Abo) abzüglich der Erlösminderung der BSVG und des Eigenanteils der Kundinnen und Kunden wird in Höhe von derzeit 23,10 € für das Mobil-Ticket und 15,10 € für das Mobil-Ticket-Plus von der Stadt Braunschweig finanziert.

Seit der Einführung des Mobil-Tickets-Plus am 01.07.2020 nutzten z.B. in 2021 ca. 3.500 Personen das Mobil-Ticket und ca. 1.050 Personen das Mobil-Ticket-Plus. Ein Wegfall des Mobil-Tickets-Plus würde im Schnitt zu Mehrkosten für die Stadt Braunschweig in Höhe von ca. 8.400,00 € pro Monat bzw. ca. 100.800,00 € pro Jahr führen. Einnahmen der BSVG aus dem Verkauf von Einzeltickets, der Nutzerinnen und Nutzer des BS-Mobil-Tickets für Fahrten vor 8:30 Uhr würden bei der Einstellung des „Mobil-Tickets-Plus“ und dem Aufheben der zeitlichen Einschränkung des „BS-Mobil-Tickets“ in nicht prognostizierbarer Größe entfallen.

Verglichen mit den umliegenden Kommunen bietet das Mobil-Ticket für die Nutzerinnen und Nutzer, welche nicht auf Fahrten vor 8:30 Uhr angewiesen sind, eine kostengünstige Alternative zum Mobil-Ticket-Plus. Die Kosten der Nutzerinnen und Nutzer für ein vergünstigtes Monatsticket (ohne zeitliche Einschränkungen) in den umliegenden Kommunen beträgt:

– Salzgitter: 25,00 €

– Wolfenbüttel: 25,00 €

– Wolfsburg: 21,00 €

Das bestehende System mit der BSVG hat sich bewährt. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung am bestehenden System festzuhalten.

Abstimmungsergebnis: Abgelehnt

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