Zielerreichung Medienentwicklungsplan

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Sachverhalt:

Die Schulträger haben auf Grund gesellschaftlicher Veränderungsprozesse, der politischen Vorgaben in Lehrplänen und Richtlinien und des Niedersächsischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen bereitzustellen. Dazu zählen nicht nur die sog. Hardware, sondern auch die Software sowie die Verpflichtung zu Wartung und Support der IT-Ausstattung. Die Stadt Braunschweig verfügt bereits seit 2005 über einen Medienentwicklungsplan (MEP) für die Schulen in städtischer Trägerschaft. Die Planung beinhaltet u. a. die

– IT-Konzeption und Homogenisierung von Ausstattungen in den Schulen

– Investitionsplanung für jede Schule über den Zeitraum von 5 Jahren

– Vernetzung und Kommunikation

– Wartung- und Support-Konzept

– Finanzbedarf einschließlich Kosten senkender Maßnahmen

– Umsetzung des Medienentwicklungsplanes, einschließlich Controlling und Berichtswesen

Der MEP wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Die derzeitig aktuelle 3. Fortschreibung des MEP gilt für den Planungszeitraum 2019-2023 und beschäftigt sich im Rahmen der Digitalisierung von Schulen mit folgenden Schwerpunkten:

– der Erhalt und Ausbau der strukturierten Netzwerke

– der Erhalt und Ausbau der kabellosen Netzwerke (WLAN)

– die Verbesserung der Online-Bandbreiten der Internetzugänge in Schulen

– die Ausstattung aller Unterrichtsräume mit digitalen Präsentationsflächen

– Anpassung der Wartung und des Supports an die erhöhten Anforderungen von Digitalisierung in Schule

Zur Zielerreichung der 3. Fortschreibung des MEP gab es im April des vergangenen Jahres eine Mitteilung der Schuldezernentin Frau Dr. Arbogast und des damaligen Digitalisierungsdezernenten Herrn Dr. Kornblum. Das Zwischenfazit fiel unterschiedlich aus. So wurde zwar insgesamt erklärt, dass die Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßer IT-Technik erhebliche Fortschritte gemacht hätte, gleichzeitig wurde aber eingeräumt, dass dies vor allem für weiterführende Schulen gelte. Und auch dort gäbe es große Unterschiede. Während knapp 90% der Gymnasien (14 von 16) über eine gute digitale Ausstattung verfügen, waren es bei den IGSen nur rund 30% und bei den Berufsbildenden Schulen sogar nur rund 20%.

Unklar bleibt in dieser Mitteilung allerdings ob mit „guter digitaler Ausstattung“ ausschließlich der schnelle Zugang zur Lernplattform IServ gemeint ist. In einer Stellungnahme zum Schulausschuss zum 13.05.2022 heißt es jedenfalls, dass nun 89% der Schüler:innen der Berufsbildenden Schulen Zugang zu einem Breitband-Anschluss hätten und nur bei der Technikerakademie, der BBS V und der Helene-Engelbrecht-Schule Probleme bestünden.

Weiter hieß es in der Mitteilung aus dem April des vergangenen Jahres, dass bei 30 der insgesamt 86 Schulstandorte noch nicht einmal die Planung zur Modernisierung der Datenleitungen begonnen hätte. Zwar seien davon in erster Linie kleinere Schulen betroffen. Doch diese machen insgesamt knapp 15 % der Braunschweiger Schülerschaft aus.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Wie stellt sich aktuell der Zugang zu schnellem Breitband-Internet in den einzelnen Schulformen jeweils dar?

2. Wie stellt sich aktuell die Versorgung der Schüler:innen mit Endgeräten in den einzelnen Schulformen jeweils dar?

3. Werden bis zum Ende des Jahres (Ende 3. Fortschreibung MEP) die gesamten Mittel für die Digitalisierung der Schulen, in Höhe von 27,8 Mio. Euro, entsprechend der Planung eingesetzt?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Frage 1:

Über alle Schulformen hinweg betrachtet, sind aktuell 75 Prozent der Schülerinnen und Schüler (SuS) an Schulen mit Internetzugang über städtische Lichtwellenleiter (LWL) angebunden. Diese Zugänge ermöglichen eine symmetrische Bandbreite bis zu 1 Gbit/s je Schule. Hierbei handelt es sich um 33 Schulen an 46 Schulstandorten. Diese Schulen werden insgesamt mit 4 x 1 Gbit/s an zentralen Punkten mit dem Internet verbunden. Für jede der angeschlossenen Schulen steht dabei deutlich mehr Bandbreite zur Verfügung als bislang abgenommen wird. 

Diese Infrastruktur ist weiter ausbaufähig. Geplant ist, dass bis Ende des Jahres 2023 (Ende 3. Fortschreibung MEP) alle Schulen, in deren Reichweite sich geeignete LWL befinden, an die städtische Infrastruktur angeschlossen werden. Das sind dann insgesamt 64 von 69 Schulen bzw. 85 von 90 Schulstandorten und damit 98% der SuS. Von den dann voraussichtlich noch ohne LWL angebundenen 5 Grundschulen verfügen 4 Schulen bereits über Kabel-Anschluss (ca. 400/50 Mbit/s). Die Verwaltung geht davon aus, dass die 5 Schulen ohne städtische LWL in den Jahren 2025 bis 2026 im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus der Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser-basiertem schnellem Breitband-Internet ausgestattet werden können.

Die Ausstattung der Schulen mit den verschiedenen Internetanschlüssen können prozentual nach SuS je Schulform dargestellt werden:

Schulform \ Anbindung

LWL

Kabel 400/50

VDSL 100/50

VDSL 50/10

ADSL 16/2

Grundschule

33 %

8 %

36 %

19 %

4 %

Grund- u. Hauptschule

0 %

0 %

100 %

0 %

0 %

Förderschule

0 %

0 %

100 %

0 %

0 %

Hauptschule

100 %

0 %

0 %

0 %

0 %

Realschule

55 %

25 %

20 %

0 %

0 %

Gymnasium

100 %

0 %

0 %

0 %

0 %

Integrierte Gesamtschule

83 %

17 %

0 %

0 %

0 %

Berufsbildende Schule

89 %

0 %

11 %

0 %

0 %

Gesamt

75 %

5 %

15 %

4 %

1 %

Stand: Juni 2022

Zu Frage 2:

Der Schulträger ist für die Ausstattung der Schulgebäude zuständig und in diesem Zuge auch für die Bereitstellung der erforderlichen Technik. Die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten gehört nicht zu den Aufgaben des Schulträgers. Vielmehr verfolgt der vorliegende Medienentwicklungsplan das Ziel BYOD („Bring Your Own Device“), d. h. die Nutzung privater Geräte in der schulischen Infrastruktur.

In verschiedenen Schulen gibt es Notebook- bzw. Tabletklassen. D. h. die SuS arbeiten mit elternfinanzierten Endgeräten. Durch die Bereitstellung einer Grundausstattung mit städtischen Geräten wird sichergestellt, dass in jeder Schule unabhängig von BYOD mit Endgeräten gearbeitet werden kann.

Aus der nachstehenden Tabelle sind die im Rahmen des Medienentwicklungsplans beschafften städtischen EDV-Geräte (PC. Notebook, Tablets) sowie ihre Anzahl im Verhältnis der SuS je Schulform ersichtlich:

Schulform

SuS

inkl. TZ- SuS

bei BBS

Gesamtanzahl Endgeräte (PC, Notebooks, Tablets)

EDV-Gerät : SuS

Grundschule

7.432

1.921

1:4

Grund- u. Hauptschule, Hauptschule

636

155

1:4

Realschule

1.752

396

1:4

Gymnasium

8.880

1.292

1:7

Förderschule

555

322

1:2

Integrierte Gesamtschule

5.017

918

1:5

Berufsbildende Schule

10.660

1.813

1:6

Gesamt

34.932

6.817

1:5

 Stand: Juni 2022

In den Schulen gibt es, zusätzlich für SuS aus benachteiligten Familien, die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Leihgeräte (Sofortausstattungsprogramm):

Schulform

Gesamtanzahl Endgeräte aus dem Sofortausstattungs-programm für SuS aus benachteiligten Familien

Grundschule

771

Grund- u. Hauptschule, Hauptschule

156

Realschule

239

Gymnasium

418

Förderschule

138

Integrierte Gesamtschule

218

Berufsbildende Schule

342

Gesamt

2282

Zu Frage 3:

Die 3. Fortschreibung des MEP endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Fördermittel des Digitalpakts müssen bis Ende 2024 verausgabt und gegenüber dem Land abgerechnet werden. Aufgrund von begrenzten Personalressourcen und der erforderlichen Prioritätensetzung auf das Sofortausstattungsprogramm für SuS aus benachteiligten Familien und die Leihgeräte für Lehrkräfte, konnten die Beschaffungen des MEP noch nicht vollständig wie geplant umgesetzt werden. Die Priorisierung war aufgrund der Pandemiesituation sowie der kurzen Umsetzungsfristen für die Inanspruchnahme der Förderprogramme notwendig. Ob bis Ende 2023 die Rückstände aufgeholt werden können, ist von den Lieferfristen und Personalkapazitäten bei den ausführenden Firmen abhängig. Priorität liegt derzeit in der Umsetzung der über den Digitalpakt geförderten Beschaffungen, um die Finanzierung über die Fördermittel nicht zu gefährden.

Die in 2018 für den Zeitraum 2019 bis 2023 eingeplanten Mittel im Bereich der Modernisierung der Netze können nicht vollständig eingesetzt werden. Aus dem Teilbetrag von 11.977.000 Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Leitungsnetze in den Schulen (5 Jahre x 2.395.400 Euro, Seite 78, Kostenstellen „Strukturierte Vernetzung“ und „Ertüchtigung Elektroverkabelung“) sind aus 2019 und 2021 jeweils 1 Million Euro in der Haushaltsplanung auf das Jahr 2024 bzw. 2025 verlagert worden. Weiterhin konnten die 2018 eingeplanten Mittel erst mit größerem zeitlichen Verlauf beauftragt werden, da im Bereich der Elektro-Ingenieure und im Bereich Netzwerkmanagement die Stellen nicht wie geplant besetzt werden konnten.

Im Bereich des Netzwerkmanagements konnten diese Stellen bis jetzt erst teilweise besetzt werden. Eine Vollbesetzung ist erst mit weiteren Absolventinnen und Absolventen des Informatik-Studiums im Praxisverbund von FB 10 mit der Ostfalia Hochschule und im Rahmen von Weiterbildungen in den Jahren 2023 oder 2024 möglich. Des Weiteren haben sich nicht vorhersehbare Kapazitätsengpässe ab 2019 bei ausführenden Firmen ergeben. Die Liefer-probleme bei benötigten Komponenten und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben zu Verzögerungen bei den laufenden Modernisierungs-Projekten und zu einer Erhöhung des eigenen Personalaufwands geführt. Die resultierenden Verzögerungen betreffen überwiegend die passiven Leitungswege wohingegen die Modernisierung der Internetzugänge und der aktiven Netzwerkkomponenten nahezu wie geplant umgesetzt werden.

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