Änderungsantrag: Tonaufzeichnungen aus den Stadtbezirksratssitzungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

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Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig Änderungsantrag zur Vorlage 23-22351

Interfraktioneller Antrag der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt

Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1 der Ursprungsvorlage 23-22351 befindliche Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 8. November 2011 wird wie folgt geändert:

Der Abschnitt „§17 Abs. 7 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„Für die Sitzungen der Stadtbezirksräte findet §17 nur insoweit Anwendung, als allein für die Erstellung der Niederschrift Tonaufzeichnungen gefertigt werden.“ wird durch folgende Fassung ersetzt:

„§17 Abs. 7 Satz 1 erhält die folgende Fassung:
„Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Ausschüsse des Rates und der Stadtbezirksräte sind die Regelungen dieser Vorschrift hinsichtlich der Tonaufzeichnungen entsprechend anzuwenden.“
§ 17 Abs. 7 Satz 3 entfällt.“

Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.

Anmerkung:  Ziel war es die Tonaufzeichnungen aus den Stadtbezirksratssitzungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für mehr Transparenz in der Kommunalpolitik.

Leider hat der Antrag keine absolute Mehrheit bekommen und wurde deshalb nicht angenommen. Die Tonaufnahmen werden jetzt nur für die Verwaltung angefertigt.


Ursprünglicher Antrag:

Beschluss:

1. Die als Anlage 1 beigefügte Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 8. November 2011 wird beschlossen.

2. § 43 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 16. November 2021 („Ton- und Videoaufzeichnungen“) wird wie folgt gefasst:

„Von jeder öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Rates werden Ton- und Videoaufzeichnungen gefertigt. Von jeder Sitzung des Verwaltungsausschusses, der Ausschüsse des Rates und der Stadtbezirksräte werden Tonaufzeichnungen gefertigt. Näheres regelt die Hauptsatzung.“

Sachverhalt:

In Umsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 19. September 2023 (Drs. 23-22050) soll durch einen Beschluss über die vorgelegte Änderungssatzung die Regelung in § 17 Abs. 7 Satz 3 der Hauptsatzung so ergänzt werden, dass künftig auch Tonaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtbezirksräte erfolgen sollen, aber ausschließlich für die Erstellung der Niederschrift.

Als Folgeänderung wird zusätzlich in § 43 der Geschäftsordnung die lediglich klarstellende Regelung aufgenommen, dass künftig auch von Sitzungen der Stadtbezirksräte Tonaufzeichnungen gefertigt werden.

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