Änderungsantrag zu 22-17744 Neugestaltung der Stadthalle

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Beschlussvorschlag:

Der Rat möge beschließen:

  1. Da die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.12.2017 über die Vorbereitung der Ausschreibung eines partnerschaftlichen Modells (PPP) zur Sanierung der Stadthalle undurchführbar ist, wird der Ratsbeschluss aufgehoben.
  2. In einem europaweiten Realisierungswettbewerb mit einem vorgeschalteten Bewerber-Auswahlverfahren wird ermittelt, wie die Stadthalle Braunschweig am geeignetsten zu einem modernen Kulturzentrum der Braunschweiger Region umgestaltet werden kann. Dabei sind eine Sanierung oder ein Neubau darzustellen.
    Als Neustart des Verfahrens zur Sanierung der Stadthalle wird in einem europaweiten Realisierungswettbewerb mit vorgeschalteten Bewerber- Auswahlverfahren ermittelt, wie die Stadthalle Braunschweig am bestem zu einem modernen Kulturzentrum der Braunschweiger Region umgestaltet werden kann.
  3. Auf Basis des Siegerentwurfes ist dem Rat zeitnah eine Vorlage zur Umsetzung der Sanierung vorzulegen.
  4. Zusätzlich wird auf Basis des Siegerentwurfes die Projektsteuerung sowie die technische und wirtschaftliche Beratung mit einem Ausschreibungsverfahren an ein leistungsstarkes und mit entsprechenden Referenzen versehenes Unternehmen vergeben.
  5. Im Anschluss wird von dem Projektsteuerer ermittelt, ob die Vergabe nach Gewerken oder die Vergabe an einen Totalunternehmer (reine Bauvergabe, keine Unterhaltung) am wirtschaftlichsten ist.
  6. Nach Durchführung dieser Schritte ist dem Rat eine Gesamtvorlage zuzuleiten und mit der Sanierung zu beginnen.
  7. Parallel zu diesem Verfahren wird die Verwaltung gebeten, sofort zu untersuchen, ob die bis 2017 erfolgten Voruntersuchungen (NEK, Assmann, W+S) aktuell noch verwendbar sind. Falls dem nicht so ist, sind erneute Voruntersuchungen zeitnah durchzuführen bzw. zu beauftragen.

Sachverhalt:

Am 19.12.2017 hat der Rat den folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

„Die Ausschreibung eines partnerschaftlichen Modells zur Sanierung der Stadthalle ist auf Basis der nachstehenden Begründung vorzubereiten. Eine Vergabeentscheidung erfolgt nur, wenn die erzielten Ausschreibungsergebnisse der dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelten Kosten der Eigenerledigung entsprechen oder günstiger sind.“

Bestandteil der Vorlage war der folgende Zeitplan:

  • Ratsentscheidung am 19. Dezember 2017 (Stadtbezirksrat 132 Ende November 2017,
  • FPA am 30. November 2017, VA am 12. Dezember 2017)
  • Vorbereitung Vergabeverfahren (inkl. Planung bis LPH 4):
    Dezember 2017 – Dezember 2018
  • Vergabeverfahren: Dezember 2018 – Oktober 2019
    • Entscheidung des Rates über die Vergabe: Oktober 2019
    • Planungszeitraum (ab LPH 5): Oktober 2019 – März 2020
    • Bauzeit (Schließzeit der Stadthalle): April 2020 – September 2021
    • Inbetriebnahme-Phase: ab Juli 2021 – März 2022
    • Start Veranstaltungsbetrieb Stadthalle: Oktober 2021

In diversen „Mitteilungen außerhalb von Sitzungen“ (zuletzt am 16.12.2021) hat die Verwaltung das Scheitern des geplanten PPP-Modells zur Sanierung der Stadthalle dargelegt. Trotzdem hat sie am 21.12.2021 (Stellungnahme 21-17519-01) erklärt, dass der Beschluss vom 19.12.2017 – den sie mit einer Verwaltungsvorlage selber herbeigeführt hat – weiterhin ihre Handlungsgrundlage darstellt. Diese Haltung führt dazu, dass die dringend erforderliche Sanierung der Stadthalle auch weiterhin nicht erfolgen kann. Deshalb wird eine Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 19.12.2017 vorgeschlagen. Dadurch können sofort alle Handlungsoptionen betrachtet werden.

Vor dem Hintergrund, dass von Baukosten deutlich über 60 Mio. Euro ausgegangen werden kann, sollte das Ziel verfolgt werden, dass die bestmögliche und nachhaltigste Modernisierungsvariante ermittelt wird. Dies ist mit einem europaweiten Realisierungswettbewerb möglich. Auf Basis des Siegerentwurfes sind dann alle weiteren Schritte einzuleiten.

Der Antrag berücksichtigt auch, dass weder die Stadthallen GmbH noch die Hochbauverwaltung in der Lage sein dürften, ein Projekt in dieser Größenordnung zu steuern. Es wird auch bezweifelt, dass die von der Verwaltung als Beispiel genannte Struktur Förderung dazu in der Lage ist. Deshalb ist eine externe Vergabe vorgesehen.

Um eine schnellstmögliche Sanierung bzw. einen Neubau zu realisieren, wird auch die Vergabe der Bauleistungen an einen Totalunternehmer in Betracht gezogen. Hierbei sollten allerdings die Risiken intensiv betrachtet werden. Eine Vergabe der Unterhaltung der Stadthalle erfolgt nicht. Diese Aufgabe verbleibt bei der Stadthallen GmbH.

Abschließend wird davon ausgegangen, dass sämtliche Voruntersuchungen zumindest in Teilen überholt sein dürften. Hier besteht eine zeitnahe Handlungserfordernis.

Erfordernis der Änderung des Ursprungsantrages zur Sanierung der Stadthalle:
  1. Mit Stellungnahme 22-17744-01 hat die Verwaltung am 31.01.2022 mitgeteilt, dass die Stadthalle mit Bescheid vom Februar 2018 unter Denkmalschutz gestellt und in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen wurde und damit die rechtliche Grundlage für einen Neubau nicht mehr gegeben ist. Dieser Sachverhalt war der Antragstellerin nicht bekannt. Daher scheidet diese Variante aus.
  2. Laut gleicher Stellungnahme der Verwaltung ist die Ausrichtung der Stadthalle zu einem modernen Kulturzentrum Leitgedanke der bereits vorliegenden Modernisierungs- und Sanierungsplanung gewesen. Es ist aber wohl unstrittig, dass ein europaweiter Wettbewerb zielführender ist, da durch ihn viele Impulse in die Planung hineinfließen können, die ein Gremium, das aus Stadtverwaltung, Stadthallen GmbH, lokalen Gutachter und dem Privatisierungslobbyisten der Bundesregierung (Partnerschaft Deutschland-PD) besteht, in dieser Form und Breite gar nicht geben kann.

Aktueller Stand:

Der Antrag wurde zurückgezogen

 

Den ursprünglichen Antrag finden Sie hier: 

Antrag: Neugestaltung der Stadthalle

 

 

 

 

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