Änderungsantrag: Baugebiet Rautheim Möncheberg

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Änderungsantrag zum Änderungsantrag Vorlage 22-19235-03 – Rautheim Möncheberg

Beschlussvorschlag:

Dem Änderungsantrag Vorlage – 22-19235-03 werden der Aufzählung 1. – 5. folgende Punkte hinzugefügt:

6. bei der Planung der verschiedenen Wohnungsbauformen des Bebauungsplans RA 29 die Einfamilienhäuser in den Gebieten der Bebauungspläne RA 17, RA 20 und RA 27 in Ansatz zu bringen. Die Anzahl der neu zu schaffenden Einfamilienhäuser in RA 29 ist entsprechend um die Gesamtanzahl der Einfamilienhäuser der Gebiete RA 17, RA 20 und RA 27 zu reduzieren.

7. die Planung des gesamten Gebiets des Bebauungsplanes RA 29 als Plus-Energie-Quartier vorzunehmen. Das entstehende Quartier hat demnach eine positive Jahres-Energiebilanz vorzuweisen und hinsichtlich seiner Infrastruktur auf ein System Erneuerbarer Energien hinzuwirken.

8. das Ziel zu verfolgen im Rahmen des Bebauungsplanes RA 29 mit den Planungen des Stadtbahnausbaus nach Rautheim sowie der Herstellung der ersten Veloroute entlang der Helmstedter Straße so abzustimmen, dass vor Bezug der ersten Wohneinheiten im Baugebiet des Bebauungsplanes RA 29 sowohl die Stadtbahn-Trasse, als auch die Veloroute endgültig und uneingeschränkt in Betrieb genommen wurden.

9. bei der Planung des Baugebiets RA 29 einen besonderen Fokus auf die kleinräumige Vernetzung mit den Stadtteilen Rautheim, Lindenbergsiedlung, Südstadt und Mascherode zu legen. Bei der Planung ist sowohl eine enge Anbindung der Wohngebiete untereinander, als auch der Erhalt von und das Schaffen neuer Freiraumverbindungen und Zugänge zu Naherholungsgebieten zu realisieren.

Sachverhalt:

Zu 6.: 

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses RA15 von 1992 wurden die Bebauungspläne RA 17, RA 20, und RA 27 aufgestellt und umgesetzt. Mit diesen drei Bebauungsplänen wurden im Plangebiet von RA 15 nahezu ausschließlich Einfamilienhäuser errichtet, während der gemäß Aufstellungsbeschluss RA 15 ebenfalls vorgesehene Geschosswohnungsbau nicht realisiert wurde.

Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses RA 15 und den Beschluss des Bebauungsplanes RA 29 ist zu befürchten, dass die Einfamilienhäuser in den Gebieten der Bebauungspläne RA 17, RA 20 und RA 27 zahlenmäßig in den Überlegungen zu RA 29 keine weitere Rolle spielen werden und auch in RA 29 wieder in erheblichem Maße Einfamilienhäuser geplant werden, anstatt hier nun durch den Bau von Mehrfamilienhäusern günstigen, klimafreundlichen und hinsichtlich der Energieversorgung effizienter zu beplanenden Wohnraum zu schaffen.

Zu 7.: 

Durch das geplante Baugebiet des Bebauungsplanes RA 29 werden in erheblichem Maße Flächen versiegelt werden und landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen und es wird ein negativer Effekt hinsichtlich Umweltschutz und Wahrung der Biodiversität eintreten. Um den Beschluss des Bebauungsplanes RA 29 dennoch rechtfertigen zu können, muss das geplante Baugebiet konsequent auf eine Energiewende hinwirken und bedingungslos den angestrebten Zielen des Klimaschutzes genügen. Die Ausführung des Baugebietes als Plus-Energie-Quartier ist daher ein wichtiger Punkt, den es zu berücksichtigen gilt.

Zu 8.: 

Um ein klimaneutrales Quartier auch hinsichtlich der genutzten Mobilitätsformen gewährleisten zu können, muss sichergestellt werden, dass den Einwohnenden des Baugebiets RA 29 von Beginn an alle Möglichkeiten zur Nutzung klimafreundlicher Mobilitätsformen zur Verfügung stehen. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn beim zeitlichen Ablauf der verschiedenen Baumaßnahmen darauf geachtet wird, dass der Stadtbahnausbau sowie die Herstellung der Veloroute im Vorlauf zur Fertigstellung des Baugebietes erfolgen.

Zu 9.: 

Die an das Baugebiet RA 29 angrenzenden Stadtteile sind bisher von ihrem Zugang zu der großen Freifläche des Planungsgebiets geprägt. Um sowohl für die bestehenden Stadtteile, als auch für das neu zu planende Baugebiet eine ausreichende Anbindung an umliegende Erholungsgebiete zu gewährleisten und ein soziales Zusammenwachsen mit dem neuen Baugebiet sicherzustellen, muss ein besonderer Fokus auf die Vernetzung der Gebiete gelegt werden.

Abstimmungsergebnis: Den Punkten 7, 8 und 9 wurde im Ausschuss für Planung und Hochbau zugestimmt. Punkt 6 wurde abgelehnt.

„Für unseren Änderungsantrag konnten wir in weiten Teilen Mehrheiten finden und das Wohngebiet Rautheim-Möncheberg damit in eine nachhaltigere Richtung lenken.“
Kai Tegethoff

 

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