Bezahlbarer Wohnraum für Braunschweig

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Beschlussvorschlag:

Der Rat möge beschließen:

  1. Die Quote für die Errichtung preisgebundenen und bezahlbaren Wohnraums bei neuen Bauvorhaben wird auf 30% erhöht. Bezahlbarer Wohnraum sind Wohnungen auf dem freien Markt, die innerhalb der Bemessungsgrenze der Kosten der Unterkunft liegen.
  2. Die Möglichkeit zum Bindungstausch wird beendet, damit die bereits vorhandene starke Segregation abgebaut wird.
  3. Über die Zielerreichung ist dem Rat – über seine Ausschüsse – jährlich zu berichten.

Sachverhalt:

Durch diese Maßnahmen soll die Zahl der gebundenen Wohneinheiten (Sozialwohnungen) bis 2025 auf 4.300 (Stand 2015) gesteigert werden. Gleichzeitig soll mit einer Quote für den bezahlbaren Wohnraum Menschen mit geringem Einkommen, die aber keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, entsprechender Wohnraum auch in Neubaugebieten zur Verfügung stehen. Mit der Beendigung der Möglichkeit eines Bindungstausches soll vermieden werden, dass sich die Stadt in weiterhin zunehmenden Maße in Stadtteile mit reicherer und ärmerer Bevölkerung aufteilt. Regelmäßige Berichte an den Rat ermöglichen ein entsprechendes Nachjustieren.

Beschluss (geändert):

  1. Für alle in Entwicklung befindlichen und zukünftigen Baugebiete/Wohngebiete – Stichdatum ist das Datum des Ratsbeschlusses – wird eine Quote von mindestens 30 % sozialem Wohnungsbau in Form von preisgebundenem Wohnraum ausgewiesen. Maßstab ist dabei die Nutzfläche des fertigen Wohnraums.
  2. In Abstimmung mit der Sozialverwaltung wird jeweils festgelegt, auf welche Wohnungsgrößen der preisgebundene Wohnraum verteilt werden soll. Entsprechende Regelungen sollen in die Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträge aufgenommen werden. Die zuständigen Ausschüsse sind vor Festlegung zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

bei einigen Gegenstimmen beschlossen


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