Alternative Unterbringungsformen für Wohnungslose

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Sachverhalt:

Zur Sitzung des AfSG am 20.04.2023 erfolgte die jährliche Mitteilung über die Unterbringung wohnungsloser Personen (23-21016). Danach ist die Zahl der wohnungslosen Personen im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen. Gleiches gilt für die durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften, die mittlerweile bei 433 Tagen liegt.

In der Mitteilung wurde auch Bezug genommen auf Personen, die „aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur“ große Probleme damit haben, Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen. Angesprochen werden Gewaltvorfälle sowohl gegenüber Beschäftigten in den Unterkünften, als auch gegenüber Mitbewohnern. Hier will die Verwaltung zukünftig „alternative“ Unterbringungsformen prüfen und ggf. zur Realisierung vorschlagen. Mündlich wurde konkret von der Unterbringung bspw. in Wohnwagen gesprochen.

Diese Form der Unterbringung wird in verschiedenen Städten seit Jahren praktiziert. So sollen in Köln-Ossendorf von 1998 bis 2006 46 Wohneinheiten für 140 Personen geschaffen worden sein, darunter feste Wohnungen und Gartenhäuser, aber auch Wohnwagen. In Göttingen soll bereits seit 2018 ein Bauwagen als Ersatzunterkunft in Betrieb sein.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Wie ist der konkrete Sachstand zur Findung der „alternativen Unterbringungsformen“?
2. Beabsichtigt die Verwaltung die Erfahrungen aus anderen Städten auszuwerten und wenn ja, wie?
3. Werden die Ratsgremien bei der Entscheidungsfindung beteiligt?


 

Die Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt wird am 16.05.2023 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Zur Findung „alternativer Unterbringungsformen“ hat die Verwaltung bislang lediglich erste konzeptionelle Überlegungen angestellt. Insbesondere ist noch kein geeignetes Gelände für die Aufstellung von Wohnwagen o.ä. in Sicht, welches den besonderen Anforderungen an diese Unterbringungsform entspricht. Die angestrebte Realisierung „alternativer Unterbringungsformen“ wird daher voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Zu 2.: Zur angestrebten Umsetzung „alternativer Unterbringungsformen“ ist beabsichtigt andere Kommunen zu kontaktieren und deren Erfahrungen in den Findungsprozess einfließen zu lassen. Eine Besichtigung vergleichbarer Gegebenheiten vor Ort kann helfen, spezielle Anforderungen an diese besondere Unterbringungsform aufzunehmen und zu berücksichtigen.

Zu 3.: Mit Konkretisierung der Planungen wird die Verwaltung den Gremien berichten.

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