Fragwürdige Umsetzung Baulandpolitischer Grundsatzbeschluss

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Sachverhalt:

Am 23.03.2021 wurde vom Rat der Baulandpolitischer Grundsatzbeschluss (21-15042) gefasst. Beschlossen wurde dabei:

„2. Strategischer Flächenerwerb und langfristige Bodenvorratspolitik      

Zur Erreichung der Ziele ist ein verstärktes Engagement der Stadt auf dem Grundstücksmarkt durch eine aktive Bodenpolitik und eine liegenschaftliche Partizipation der Stadt bei der Baulandschaffung notwendig. Zur Deckung des laufenden Flächenbedarfes und zum Aufbau eines langfristigen Bodenvorrates sind frühzeitig und in ausreichendem Umfang für die unter 1. genannten Nutzungsarten jeweils geeignete Flächen oder Schlüsselgrundstücke zu erwerben und vorzuhalten, die – angelehnt an die Bedarfsentwicklung – möglichst ein Mehrfaches des durchschnittlichen jährlichen Flächenumsatzes umfassen. Der Einsatz der stets nur begrenzt verfügbaren finanziellen Ressourcen für Flächenerwerb und Bodenvorratspolitik soll im Interesse einer hohen Zielerreichung möglichst effektiv erfolgen. Daher ist der Konzern Stadt Braunschweig konsequent intern und extern strategisch aufzustellen, um Vorbereitung und Durchführung des Erwerbs von Grundstücken ebenso professionell und wirtschaftlich sicherzustellen wie die anschließende Betreuung und Verwendung erworbener Grundstücke.“

Zuständig für die beschlossene Bodenvorratspolitik, den strategischen Flächenerwerb und die Verwendung der erworbenen Grundstücke ist die städtische Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB). Am 15.06.2023 wurde der Jahresabschluss 2022 vom FPDA beschlossen. Er enthält einen Jahresbericht, aus dem die tatsächliche Geschäftstätigkeit hervorgeht. Für den Bereich Wohnen liegen sowohl für das Jahr 2021 als auch für das Jahr 2022 die Erträge für Grundstücksverkäufe bei 0 €. Somit wurden in diesen beiden Jahren gar keine Grundstücke zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes zur Verfügung gestellt. Bei den Gewerbebauflächen wurden 2021 noch 56.370 m² veräußert, 2022 waren es nur noch 6.478 m². Flächenangaben zum vorhandenen Bestand für Wohnen, Gewerbe und Flächenbevorratung werden im Jahresbericht nicht gemacht. Dargestellt wird lediglich die angenommene Vermögenslage. Zum Umfang der angekauften Flächen wird ebenfalls keine Aussage gemacht.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

  1. Wie groß waren die Grundstücksflächen, die seit 2019 jährlich für die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Flächenbevorratung durch die GGB angekauft wurden?
  2. Wie groß waren die Grundstücksflächen, die seit 2019 jährlich für die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Flächenbevorratung durch die GGB verkauft wurden?
  3. Wie groß waren die Grundstücksflächen zum Stichtag 31.12.2022 für die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Flächenbevorratung, die sich im Besitz der GGB befanden?

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