Anfrage zum Sachstand Burggasse

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Sachverhalt:

Mit der Mitteilung 19-11427 informierte die Verwaltung über den damaligen Sachstand zum Thema „Burggasse/Burgpassagen-Brache“. Dort wird u.a. dargestellt, dass „kurzfristig“ eine Baugenehmigung erteilt werden könne, wenn Fragen des Brandschutzes und Abstimmungen zwischen Nachbarn und Investor erfolgt sind. Soweit zur Mitteilung vom 30.08.2019.

In 2023 kam es zu verschiedenen Presseberichten zu diesem Thema. So schreibt RegionalHeute am 18.01.2023: „[…] Seit 2021 sei Development Partner ein Tochterunternehmen des Joint Ventures zwischen der IMFARR Beteiligungs GmbH und YN Beteiligungen Holding AG, heißt es auf der offiziellen Seite des Mutter-Investors IMFARR.

Das Unternehmen äußerte sich auf Anfrage von regionalHeute.de nun zum Projekt Burggasse: Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre (Corona, Krieg, Wirtschaftskrise) haben, wie bei vielen Projektentwicklungen in ganz Europa, auch bei diesem Projekt die Vorzeichen ein wenig verändert, sodass wir gezwungen sind, unsere bisherigen Planungen zu überdenken, um eine für die Stadt optimale und für uns wirtschaftlich vernünftige Entwicklung auf dem Areal umzusetzen. Derzeit sind drei verschiedene Varianten in Überprüfung, nach Erhalt der entsprechenden Machbarkeitsstudien und Markterkundungsverfahren wird entschieden, wie das Projekt von Eigentümerseite fortgesetzt werden wird. […]“

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Thema Burggasse?
  2. Gibt es rechtliche Möglichkeiten den Investor zu konkreten Maßnahmen zu bewegenund wird geplant diese anzuwenden?
  3. Gibt es Möglichkeiten die unschönen Begleiterscheinungen der Brache zu reduzieren?

Unsere Pressemitteilung

Die Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt vom 23.02.2023 wird wie folgt beantwortet:

  1. Gegenüber der Presseberichterstattung vom Januar 2023 hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Die Verwaltung steht mit Development Partner in Kontakt. Ein Gesprächstermin ist für Ende März vorgesehen.
     
  2. Rechtliche Möglichkeiten, den Investor zur Umsetzung der Baugenehmigung zu bewegen, bestehen nicht.
     
  3. Hinsichtlich der unschönen Begleiterscheinungen der Brache hat die Eigentümerin die Reinigungsintervalle verkürzt, wie am 18.01.2023 in der Presse berichtet worden ist. Die Vermüllung der Eingangsbereiche ist seitdem augenscheinlich deutlich verringert worden.

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