Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Verkehrssituation für den Rad- und Fußverkehr im Bereich Gieselerwall Kreuzung Wilhelmitorwall zu verbessern, indem die folgenden Punkte umgesetzt werden:
- Für eine ausreichende Anzahl Parkplätze links vor der Kreuzung ist ein vorübergehendes absolutes Halteverbot einzurichten, um die Sichtverhältnisse zu verbessern und somit ein ausreichendes Sicherheitsempfinden für alle Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.
- Langfristig sind angemessene bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Bereich der Kreuzung, insbesondere für den kreuzenden Fuß- und Radverkehr, sicher und effizient neu zu gestalten. Die aktuellen Planungen für den Ausbau der Veloroute Wallring (DS 23-20323) sind dabei zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Der Gieselerwall führt als zweispurige Einbahnstraße auf den Wilhelmitorwall. In der Mitte der Kurve befindet sich hier eine Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußverkehr. Durch die Begrünung im Kurvenverlauf sowie die Parkplätze vor dem Kreuzungsbereich ist der Bereich für alle Verkehrsteilnehmer schwer einsehbar.
Die Distanz von der letzten Parkbucht bis zur Querungsanlage beträgt lediglich 24 Meter und durch den Kurvenverlauf ist der Gieselerwall an dieser Stelle nicht weiter einsehbar. Daher ist es für den kreuzenden Rad- und Fußverkehr bei belegten Parkplätzen nicht ersichtlich, ob der Kfz-Verkehr in dem Moment einen gefahrlosen Übergang zulässt. Demgegenüber kann auch der Autoverkehr, der auf dem Gieselerwall unterwegs ist, kreuzende Verkehrsteilnehmer erst sehr spät erkennen. Die aktuelle Verkehrsführung birgt ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besonders für Kinder, ältere Personen sowie Radfahrende.
Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung am 13. August mit großer Mehrheit festgestellt, dass an der beschriebenen Stelle eine besondere Gefahrenstelle existiert, die behoben werden soll (DS 24-24069). Die Stellungnahme der Verwaltung, in der die Situation vor Ort als sicher bewertet wird, können wir nicht nachvollziehen. Die Stadt hat sich bereits 2020 im Rahmen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs “Radverkehr in Braunschweig” unter anderem dazu verpflichtet, bestehende Hindernisse im Radverkehrsnetz zu identifizieren (Maßnahme 5) und bei dem verkehrsgerechten Umbau einzelner Knotenpunkte explizit die subjektiven Sicherheitsbedürfnisse der Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen (Maßnahme 7). Darüber hinaus hat die Stadt eingewilligt, im Rahmen einer “Qualitätsoffensive für Radwege” Gefahrenstellen unverzüglich zu beseitigen (Maßnahme 12). Daher ist es nicht tolerierbar, dass die Verwaltung hier ihren Verpflichtungen, für die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner im Straßenverkehr zu sorgen, nicht nachkommen möchte.