Solarstrom: Freiflächenphotovoltaik in Braunschweig

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Sachverhalt:

Mit der Vorlage 22-19548 wurde der Ausschuss für Planung und Hochbau über einen formellen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der SESP Solar Projects GmbH & Co. KG mit einem Solarpark von ca. 50 ha Größe zur Produktion von Solarstrom als Gegenstand unterrichtet. Mit gleicher Vorlage wurde die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung sowie die Vorbereitung einer Vorlage für einen ablehnenden Gremienbeschluss bekanntgegeben. Ebenfalls wurde die alternative Errichtung von Freiflächensolaranlagen auf den Rieselfeldern der Deponie Watenbüttel in Aussicht gestellt.

Trotz der Notwendigkeit der Berücksichtigung der Kündigungsmöglichkeiten der derzeit als landwirtschaftliche Flächen verpachteten Rieselfelder, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 14.09.2022 mündlich erläutert, dass es sich aufgrund des Entfalls der Bauleitplanung bei diesem Alternativvorschlag um die schnellstmögliche Variante zur Realisierung einer solchen Freiflächen-PV-Anlage handele.

Eine grob überschlägige Abschätzung der in der Anlage zur Vorlage 22-19548 gekennzeichneten Prüfflächen ergibt eine Gesamtgröße dieser Prüfflächen von ca. 30 ha, was sich mit den mündlichen Angaben der Verwaltung in der genannten Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau deckt.

Die Vorlage 22-19548 verweist weiterhin darauf, dass Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen möglichst im Eigentum der Stadt Braunschweig stehen und zukunftsnah entwickelbar sein sollten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand und die zeitliche Planung zu Vorbereitung, Beschlussfassung, Planung und Realisierung der Freiflächen-PV-Anlage auf den Rieselfeldern der Deponie Watenbüttel?

2. Welche Fläche in ha der in der Anlage zur Vorlage 22-19548 gekennzeichneten Prüfflächen verbleibt nach erfolgter Prüfung als tatsächlich realisierbare Fläche für eine Freiflächen-PV-Anlage?

3. Welche ergänzenden Potenziale, die die beiden Kriterien „im Eigentum der Stadt Braunschweig“ sowie „zukunftsnah entwickelbar“ erfüllen, sieht die Verwaltung um die zeitnahe Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen voranzutreiben?

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hatte im Rahmen einer Mitteilung (DS 22-19548) den Ausschuss für Planung und Hochbau in der Sitzung im Sept. 2022 informiert, dass im Bereich der Rieselfelder die Anlage von Freiflächenphotovoltaikanlagen geprüft bzw. vorbereitet wird.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS wie folgt:

Zu 1. und 2.: Im Oktober und November 2022 haben BS Energy, der Abwasserverband, die Stadtentwässerung und BS Netz erste Gespräche geführt und die Flächen im Bereich der Rieselfelder einer ersten Prüfung unterzogen, welche Flächen sich grundsätzlich eignen und welche fachlichen Belange bei einer Projektplanung zu berücksichtigen sind (z.B. Vogelschutz und welche Kapazitäten im Netz zur Aufnahme zusätzlich erzeugten Strom zur Verfügung stehen)

Eine Zeitplanung zur Realisierung des Projektes gibt es in Anbetracht der gerade angelaufenen Prüfung noch nicht.

Zu 3.: Die Verwaltung beabsichtigt, ein stadtweites Konzept aufzustellen, das darstellt, an welchen Stellen in der Stadt Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Abwägung mit anderen Belangen vorgesehen werden können. Diese Flächen werden als Sonderbauflächen im neuen Flächennutzungsplan dargestellt

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