Demokratieverzicht beenden – Die FRAKTION – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI will Stadtrat stärken

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„Das demokratisch legitimierte Gremium in Braunschweig ist der Stadtrat“, betont Udo Sommerfeld, finanzpolitischer Sprecher von Die FRAKTION.

– DIE LINKE., Volt und Die PARTEI. „Er allein ist zuständig für den Haushalt und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen. Dieses demokratische Grundprinzip der Kommunalpolitik wird in Braunschweig seit Jahren in immer stärkeren Maße missachtet und die Verwaltung entscheidet selbst, welche Maßnahmen sie umsetzt und welche nicht“, kritisiert Sommerfeld.

Damit spricht Sommerfeld die Bildung von sogenannten Haushaltsresten an. Wenn der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beispielsweise die Sanierung einer Schule beschließt, dann muss die Verwaltung diesen Beschluss eigentlich umsetzen. Es sei denn, die Verwaltung will oder kann die Schule nicht sanieren. Dann überträgt sie die vorhandenen Mittel auf das nächste Jahr, oder das übernächste, oder das überübernächste…

Dadurch entsteht ein Haushaltsrest und die Schule wartet ein ums andere Jahr auf die versprochene Sanierung. Die Summe dieser nicht erledigten Ratsaufträge (Haushaltsreste) ist auf mittlerweile 280 Mio. Euro angewachsen. Für die Hochverwaltung bedeutet dies, dass die Abarbeitung dieser Summe ca. drei Jahre in Anspruch nehmen würde. Zusätzlich zu dieser Problematik entscheidet im Unterschied zu anderen Kommunen die Verwaltung in Braunschweig zudem allein, ob eine Maßnahme abgearbeitet oder aber zum Haushaltsrest wird. Um diesem undemokratischen Vorgehen ein Ende zu bereiten, fordert Die FRAKTION. in einem Antrag, dass Haushaltsreste nur nach einem entsprechenden Ratsbeschluss gebildet werden können.

Dazu Sommerfeld abschließend: „Nicht umgesetzte Ratsbeschlüsse machen schon jetzt jeden vierten Euro im städtischen Haushalt aus. Dennoch soll laut Planung der Verwaltung der Umfang allein bei der Hochbauverwaltung in den nächsten vier Jahren um weitere 76 Mio. anwachsen. Das darf so nicht weitergehen. Es ist an der Zeit, dass die Zuständigkeit des Stadtrates wieder greift und damit der Rat den Verfall der öffentlichen Infrastruktur nicht einfach so hinnimmt.“

Unser Antrag:

Haushaltszuständigkeit des Rates beachten – Bildung von Haushaltsausgaberesten erst nach vorangegangenem Ratsbeschluss

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