Umbau Überfliegerbrücke Autobahnkreuz Ölper

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Interfraktioneller Antrag mit der Fraktion BIBS

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt Braunschweig lehnt den Neubau der Überfliegerbrücke BSN 1 am Autobahnkreuz Ölper Kreuz ab. Stattdessen sollte eine vierte Verbindungsrampe („Ohr“) als Dauerlösung für die Auffahrt der A392 auf die A391 Richtung Kassel errichtet werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Ablehnung der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu übermitteln.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle rechtlichen Schritte zu überprüfen, um einen Neubau der BSN 1 zu verhindern.  


Sachverhalt:

Seit einigen Jahren wird ein Neubau der Überfliegerbrücke von der A392 auf die A391 geplant. Dieser soll einen zweispurigen Verkehr ermöglichen. Die Baumaßnahmen einschließlich eines vierten Ohres als Behelfsauffahrt während der Bauphase könnten nach Plan vom ersten Halbjahr 2025 bis 2027 dauern. Der Kostenumfang des Gesamtprojektes wird laut Autobahn GmbH derzeit auf rund 35 Mio. Euro geschätzt.

Anders als von der Autobahn GmbH dargestellt, wird ein Neubau nicht benötigt, um die Kapazität für das vorhandene Verkehrsaufkommen zur Verfügung zu stellen. Derzeit läuft der Verkehr ohne regelmäßige Staus über die alte Überfliegerbrücke auf die A391. Da der aktuelle Zubringerverkehr auf die A391 bei einspuriger Streckenführung problemlos bewältigt wird, sind auch bei etwas langsamerer Fahrweise und reduziertem Verkehr am zukünftigen vierten „Ohr“ keine Staus zu erwarten. Das tägliche KfZ-Aufkommen sowie die Anzahl der Fahrzeuge in Stoßzeiten werden am Autobahnkreuz BS-Süd zum Teil übertroffen und können dort ohne Probleme von einem klassischen Kleeblattkreuz bewältigt werden.

Neben den gesparten Geldern des Bundes, die besser für die Unterstützung der Kommunen in anderen Bereichen aufgewendet werden können, ergeben sich weitere direkte Vorteile für die Stadt. So kann die durch den Abriss der bestehenden Brücke freiwerdende Fläche sinnvoll genutzt werden, die Belastung der Umwelt und der Anwohner durch Abgase und Lärm wird verringert, und eine deutlich geringere Bauzeit minimiert Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer.

Da die Stadt bis 2030 im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs intendiert, sollten sich Baumaßnahmen daran orientieren. Pläne, die vor der Zeit der Beschlussfassung des IKSK gefasst wurden, müssen entsprechend angepasst werden. Bei Planungen des Bundes ist es Aufgabe der Stadt, dafür Sorge zu tragen, dass sie die Umsetzung des IKSK 2.0 nicht erschweren.

Verantwortlich für den Neubau sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Autobahn GmbH. Dennoch können die Kommunen ihre Vorstellungen bei einer Autobahnführung im Stadtbereich beim Ministerium einbringen und einfordern. Dieses geschieht momentan in Frankfurt/Main, wo die Stadt eine Verbreiterung der A5 im Stadtgebiet verhindern will*.

Wegen Kürzungen im Bundeshaushalt muss die Autobahn GmbH voraussichtlich 100 Baumaßnahmen auf unbestimmte Zeit verschieben. Schätzungen zufolge lassen sich in Braunschweig durch die dauerhafte Vervollständigung des ‚Kleeblatts‘ 20 Mio. Euro gegenüber dem Neubau der Überfliegerbrücke einsparen. Eine Umsetzung der Forderung der Stadt Braunschweig liegt daher im beiderseitigen Interesse.

https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Politik-10/Autobahn-A5-Frankfurt-lehnt-zehnspurige-Autobahn-ab-42466.html   


Abstimmungsergebnis:

getrennte Abstimmung

zu Ziffer 1: bei 16 Fürstimmen und einer Enthaltung abgelehnt

zu Ziffer 2:  bei fünf Fürstimmen und einigen Enthaltungen abgelehnt


Kommentar von uns:

Eine Kommune muss doch in der Lage sein, ihren Verkehr selbst zu organisieren!

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir alte Pläne im Lichte des Klimaschutzkonzepts neu bewerten.
Wenn wir blind nach den Plänen der 70er-Jahre weiterbauen, werden wir sie verfehlen.
Wenn es uns ernst ist, dürfen wir nicht zulassen, dass die Autobahn GmbH von außen kommt und unsere Mobilitätspolitik untergräbt.


Die Verwaltung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag 24-24273 der Fraktion BIBS und der Gruppe Die FRAKTION. BS wie folgt Stellung:

Hintergrund

Der bisherige Überflieger kann die volle Belastung einer zweispurigen Nutzung aus baulicher Sicht nicht mehr aufnehmen. Daher darf dieser seit Jahren nur noch einspurig befahren werden. Hintergrund waren erhebliche statische Mängel wegen einer Bauwerksprüfung. Eine verpflichtende Nachberechnung des Bauwerks hat ergeben, dass dieses rückzubauen und durch einen Ersatzneubau zu ersetzen ist.

Gemäß einer von der Autobahn GmbH (AdB) zuletzt extern beauftragten Simulation hat sich der Ersatzneubau des Überfliegers als die einzige dauerhafte Möglichkeit zur Abwicklung der Verkehre herausgestellt. Der Simulation wurden die seinerzeit aktuellen Verkehrsmengen und -prognosen zugrunde gelegt. Beobachtungen der jetzigen Verkehrsbelastung reichen für eine belastbare Beurteilung nicht aus. Hierzu bedarf es entsprechender Verkehrsuntersuchungen und Analysen.

Das Projekt wurde von der Autobahn GmbH aufgrund fehlender Haushaltsmittel des Bundes (AdB) vorerst zurückgestellt.

Verfahrensdauer und Auswirkungen auf Stadtgebiet

Bei dem vorliegenden Überflieger als Zubringer von der A392 auf die A391 handelt es sich um seinerzeit planfestgestellte Anlagen. Im Falle eines Neubaus unter den gleichen Voraussetzungen (Lage, Funktion, Anzahl der Fahrspuren), aber nach dem heutigen Stand der Technik, ist keine Planfeststellung notwendig. Somit entfällt auch die Möglichkeit der Stadt Braunschweig im Rahmen des formalen Verfahrens als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben bzw. im weiteren Verlauf des Verfahrens ggf. Rechtsmittel einzulegen.

Eine Ablehnung des geplanten Neubaus zugunsten einer Alternative wie bspw. einer zusätzlichen indirekten Rampe („Ohr“) am Kreuz Ölper als eine nicht-provisorische Nutzung, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Anders als ein Ersatzneubau müsste für die Alternative („Ohr“) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Planfeststellungsverfahren sind mit einer erheblichen Verfahrensdauer verbunden. Dabei ist das Ergebnis des Verfahrens offen, d. h. es muss in der Abwägung im Ergebnis nicht zwingend die Rampenlösung planfestgestellt werden.

Sollte der bauliche Zustand des jetzigen Bauwerks mittelfristig eine Vollsperrung notwendig machen, in dem weder ein Ersatzbau noch eine indirekte Rampe am Kreuz zur Verfügung stehen, werden sich Verkehre in das städtische Straßennetz verlagern. Dies würde zu langen und dauerhaften Staus, zu einer erhöhten Belastung der Straßen und nicht zuletzt zu erhöhten Emissionen im Stadtgebiet führen. Dies muss aus Sicht der Verwaltung unbedingt vermieden werden.

Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass anders als das erwähnte Beispiel aus Frankfurt eine Ablehnung der Pläne der AdB im Falle des Zubringers nicht zu einem Verbleib des Status Quo der Anlagen führt, sondern mittelfristig im Falle der Vollsperrung des Überfliegers (ohne adäquate Alternative) zu einer deutlichen Verschlechterung des Verkehrsflusses zu Lasten der Anlagen und der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunschweig

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